Abmahnung durch Rainer Munderloh i.A.d. RGF Productions Limited wg. Urheberrechtsverletzung an Erotik-Film

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Rainer Munderloh erhalten? Wir helfen!

Nach dem Erhalt einer Abmahnung stellen sich für den Abgemahnten eine Menge Fragen, wie er am besten regieren soll, um keine Fehler zu machen. Aber der Reihe nach:

Rechtsanwalt Rainer Munderloh war von der Firma RGF Productions Limited beauftragt, Urheberrechtsverletzungen an unterschiedlichen Erotik-Filmen mit Abmahnungen zu ahnden. Der Oldenburger Rechtsanwalt führt in der Abmahnung aus, dass der Abgemahnte die Rechte der Firma RGF Productions Limited verletzt habe, indem er den genannten Film über seinen Internetanschluss auf einer Internet-Tauschbörse zum Download angeboten habe. Es werden in der Abmahnung Ansprüche auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz beziffert und abschließend ein Vergleichsangebot unterbreitet. Daneben soll der Abgemahnte eine Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben.

Wichtig: Gerade jetzt ist es entscheidend, nicht überstürzt zu handeln, sondern fachkundigen Rechtsrat einzuholen. Abmahnungen sind eine spezielle Rechtsmaterie, daher ist es ratsam sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sein Haupttätigkeitsfeld u.a. auf dem Gebiet Urheberrecht hat. Dieser kann eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie anfertigen, die die Gegebenheiten Ihres Einzelfalls berücksichtigt und einbezieht.

Sie sollten auch nicht, um Geld zu sparen, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden. Dieser gut gemeinte Rat kann am Ende nach hinten losgehen! Denn oft sind solche vorgefertigten Unterlassungserklärungen nicht von einem Rechtsanwalt, sondern von juristischen Laien entworfen. Sie können Risiken bergen und am Ende teuer werden als die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung durch einen kompetenten Rechtsanwalt.

Auch die für die Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzte Frist ist wichtig und sollte beachtet werden. Bei Nichtreaktion auf die Abmahnung könnten Sie Gefahr laufen, dass eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden könnte. Dort werden in der Regel relativ hohe Streitwerte zugrunde gelegt. Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen!

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.shrecht.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema