Abmahnung erhalten? Wie verteidige ich mich?

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Nachdem der anfängliche Schock überwunden ist und wahrscheinlich Platz für Ärger und Wut gemacht hat, kommt die Frage auf, wie man sich gegen die Abmahnung effektiv verteidigen kann.

1) Beginnen sollte man mit dem in der Abmahnung behaupteten „Tatort" und -zeit. Waren Sie überhaupt zu Hause? Nicht selten setzt die Verteidigung bereits hier an. Abmahnschreiben sind ein Massengeschäft. Täglich verlassen zahllose Schreiben die Abmahnkanzleien, nicht wenige sind hinsichtlich Zeit, Ort und IP-Adresse schlecht oder gar nicht recherchiert.

2) Besitzen Sie die technischen Möglichkeiten und Kenntnisse? Wenn Sie keine Ahnung haben, was Filesharing ist und gar nicht verstehen, was Sie gemacht haben sollen, haben Sie wohl auch eine unbegründete Abmahnung erhalten.

3) Womöglich haben aber Ihre Kinder oder Mitbewohner über Ihren WLAN-Anschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen. Anders als es Ihnen der Abmahner glauben machen will, haften Sie für diese Personen aber nicht unbeschränkt und unendlich. Wehren Sie sich!

4) Der Abmahner teilt Ihnen in epischer Breite mit, dass Sie unwiderleglich als sog. „Störer" (d. h. als Verletzer von Urheberrechten) ermittelt wurden. Oft ist auch dies weit gefehlt. Die Angabe der „Ermittlungsergebnisse", die sicher protokolliert und archiviert sein sollen sowie die Ihnen als „sicher und eindeutig" zugeordneten Downloads und Hash-Werte von Dateien existieren nicht bzw. weisen nicht die behauptete eindeutige Qualität auf. Auch hier macht hinterfragen und genaues prüfen Sinn!

5) Keine Vollmacht erhalten? Zwar wird die Abmahnung nicht unwirksam, weil der Abmahnanwalt Ihnen seine Bevollmächtigung nicht nachgewiesen hat (dies betonen die Abmahner gerne und oft), er will aber Geld von Ihnen. Die Vollmacht, dass er für seinen Mandanten Geld in Empfang nehmen darf, muss sehr wohl nachgewiesen werden. Sonst würden Sie das Risiko eingehen, an den Anwalt nicht mit befreiender Wirkung zahlen zu können. Im Klartext: ohne Vollmacht zum Geldempfang müssten Sie u.U. zweimal bezahlen.

6) Die Abmahnkosten, die geltend gemacht werden, sind meist völlig überhöht. Hier hilft mittlerweile der aktuelle Trend auf der Grundlage des sog. „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken". Unter anderem sollen dadurch die Abmahnkosten bei einer Abmahnung wegen privater Urheberrechtsverletzungen auf eine Summe von 155,30 Euro begrenzt werden. Das Gesetz tritt voraussichtlich erst im Oktober in Kraft. Erfreulicherweise machen aber immer mehr Gerichte die Regelung bereits jetzt zur Grundlage ihrer Entscheidungen und deckeln die Anwaltskosten des Abmahners.

6) Fristen verlängern. Der Abmahner tut gern so, als sei die Sache fürchterlich eilig und auch bei nur einem Tag Verzug werde man sofort vor den Richter gezogen. Dem ist nicht so! Die verlängerte Frist nimmt erst einmal den Druck aus der Sache und verschafft Zeit, die Lage genau zu prüfen. Erst nach erfolgter Prüfung wird eine Stellungnahme abgegeben, die auch Ihre Interessen berücksichtigt.

Warum sollte man sich in der Verteidigung anwaltlich vertreten lassen? Die einfache Antwort ist, dass der Gegner Sie nun ernst nehmen wird, da man sich auf „Augenhöhe" begegnet. Ohne anwaltliche Vertretung geht der Abmahner davon aus, er hätte leichtes Spiel und wird versuchen, seine nur behaupteten Ansprüche ohne Begründungsaufwand vor Gericht durchzusetzen.

Wir haben unsere Mandanten bisher in einer Vielzahl von Filesharingfällen außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Daher kennen wir die Strategien der prominenten Abmahnkanzleien, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Ihre Abmahnung erstellt hat. Dies machen wir zu einem Festpreis, auch wenn Sie mehrfache Abmahnungen von mehreren Kanzleien erhalten haben. Unserer Ansicht macht es keinen Sinn, wenn Sie zwar nicht den Abmahner bezahlen müssen, aber mit hohen eigenen Anwaltskosten konfrontiert sind.

Welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch ohne Zeitdruck.

Rechtsanwalt Khan

Anwaltskanzlei Gerold, Rechtsanwälte vor Ort in Ronnenberg/Emplede und natürlich auch online unter www.kanzlei-gerold.de.



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