Abmahnung Euro-Cities AG durch Wiedorfer Rechtsanwälte wegen unlizenzierter Nutzung von Kartenwerken

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Wiedorfer Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Euro-Cities AG Urheberrechtsverletzungen wegen der illegalen Nutzung von Kartenstücken mit horrenden Summen ab. Beispielweise wird in einem gerichtlichen Verfahren Schadensersatz in Höhe von € 2.293,00 zzgl. Zinsen verlangt.

In der Regel enthält eine solche Abmahnung der Euro-Cities AG die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, die Zahlung von pauschalisiertem Schadensersatz sowie die Erstattung der Anwaltskosten zur Verfolgung der Urheberrechte der Euro-Cities AG durch die Wiedorfer Rechtsanwälte.

Unterschreiben Sie nicht die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung, zahlen Sie nichts, bevor Sie nicht mit einem fachkundigen Anwalt für gewerblichen Rechtschutz oder Urheberrecht gesprochen haben.

Es gibt durchaus berechtigte Einwände gegen eine solche Abmahnung der Euro-Cities AG. Insbesondere gibt es schon Unterschiede, inwieweit Sie als Privatperson oder gewerblich gehandelt haben. Die Größe der vermeintlichen Kartenkachel, die Sie in Ihrem Internetauftritt eingebunden haben, die Dauer der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung und selbstverständlich die Rechteinhaberschaft sind alles Faktoren, die angreifbar sind.

Es gibt daher gute Möglichkeiten, Sie im Fall einer Abmahnung der Euro-Cities AG außergerichtlich und auch gerichtlich verteidigen zu können.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Wir können Ihnen sehr gut helfen, weil wir tatsächlich Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen haben.

Rechtsanwalt Georg Schäfer



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