Abmahnung Firma Statt Nahrungsmittelmaschinen e. K. durch Rechtsanwalt Euskirchen vom 31.05.2021

  • 2 Minuten Lesezeit

Im Rahmen eines Beratungsmandates wurde uns eine Abmahnung der Firma Statt Nahrungsmittelmaschinen e. K. durch Rechtsanwalt Euskirchen vom 31.05.2021 vorgelegt. In der Abmahnung wird hierbei angegeben, dass die Firma Statt Nahrungsmittelmaschinen e. K. genauso wie der Adressat der Abmahnung bei eBay Hygieneprodukte anbietet. Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung sind hierbei Desinfektionsmittel.

Auf Seiten unserer Partei wird hierbei gerügt, dass diese einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung begeht sowie den sogenannten OS-Link nicht vorhält. Es wird ausdrücklich in der Abmahnung gemäß des neuen Rechtes darauf hingewiesen, dass hinsichtlich dieser Punkte keine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert wird und auch keine Kosten geltend gemacht werden. Jedoch wird die Abstellung gerügt.

Daneben macht die Gegenseite in einem zweiten Teil der Abmahnung wettbewerbsrechtliche Ansprüche auf Unterlassung nach dem Arzneimittelgesetz geltend. In der Abmahnung wird argumentiert, dass unsere Mandantin gemäß § 67 Abs. 8 AMG nicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte registriert sei. Neben der Registrierungspflicht besteht hierbei eine Verpflichtung das sogenannte Versandhandelslogo darzustellen. Fehlt auch dieses, handelt es sich hierbei ebenfalls um eine Wettbewerbswidrigkeit.

Entscheidend ist jedoch hierbei, inwieweit das Desinfektionsmittel tatsächlich als Arzneimittel einzustufen ist. Es könnte auch als Biozid eingestuft werden, was sodann dazu führen würde, dass eine Registrierungspflicht im oben genannten Sinne gerade nicht besteht.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz werden Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 € in Ansatz gebracht. Dies entspricht geforderten Anwaltskosten in Höhe von 1.295,43 €.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Zunächst ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie folgende Tipps beachten:

1. Ruhe bewahren

2. Fristen notieren

3. Nicht ungeprüft etwas unterzeichnen

4. Keine Beträge überweisen

5. Fachanwaltlich beraten lassen

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie nicht vorschnell handeln. Unabhängig von der Abmahnung an sich ist es ebenfalls wichtig, dass hier für den Fall der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sichergestellt wird, dass die gerügten Verstöße auch im ausreichenden Maße abgestellt sind. Entscheidend bei dieser Abmahnung dürfte sein, inwieweit es sich bei dem angebotenen Produkt überhaupt um ein Arzneimittel handelt.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz zur Verfügung. Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Lassen Sie uns hierzu Ihre Abmahnung unter ra@kanzlei-heidicker.de zukommen oder rufen Sie uns einfach unverbindlich unter 02307/17062 an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema