Abmahnung von Folkert Knieper (Marions Kochbuch) durch Albrecht Bischoff Rechtsanwälte

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Erneut liegt uns eine Abmahnung des Fotografen Folkert Knieper durch die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff vor. Auch hier geht es wieder um den Vorwurf der unberechtigten Bildnutzung von Motiven der Plattform „Marions Kochbuch“.

Der Vorwurf

Unserem Mandanten wird von den Rechtsanwälten Albrecht Bischoff vorgeworfen, Bilder von der Plattform Marions Kochbuch (www.marions-kochbuch.de) unberechtigt auf seiner Homepage verwendet zu haben. Der Fotograf Folkert Knieper, der gleichzeitig Betreiber des Portals ist, sei dadurch in seinen Urheberrechten verletzt.

Durch die Nutzung der Bilder durch unseren Mandanten sei in das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) eingegriffen.

Da unsere Mandantschaft keinerlei Nutzungsrechte an den Fotografien erworben habe, sei diese nun zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet.

Die Forderung

Die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff verlangen im vorliegenden Fall die zukünftige Unterlassung jeglicher Fotonutzung der Bilder von Folkert Knieper. Sollte dagegen verstoßen werden, würde eine hohe Vertragsstrafe fällig werden.

Zudem machen die Anwälte in der Abmahnung Schadensersatz für 2 genutzte Motive von Marions Kochbuch geltend. Den Schadensersatz wurde dabei nach der MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing) berechnet und beträgt dort für beide Fotos insgesamt 550 €. Hinzu kommt noch ein Zuschlag für die Online-Shop-Nutzung und die unterlassene Urhebernennung. Die Gesamtschadensersatzforderung beläuft sich daher insgesamt auf 1.650 €.

Doch damit nicht genug, denn auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € verlangen Albrecht Bischoff ersetzt.

Einschätzung

Die urheberrechtlichen Abmahnungen der Anwälte Albrecht Bischoff sind nicht neu. Seit Jahren betreuen wir Mandanten, die lieber nie die Seite von Marions Kochbuch (www.marions-kochbuch.de) aufgesucht hätten. Ernst nehmen sollte man die Abmahnungen aber dennoch, denn im schlimmsten Fall droht ein teures einstweiliges Verfügungsverfahren.

Es haben sich bereits etliche Gerichte mit den Abmahnungen von Folkert Knieper beschäftigt. Oftmals wurde hier auch argumentiert, dass die Seite von Marions Kochbuch lediglich Fassade sei, um das Geschäftsmodell der urheberrechtlichen Abmahnungen betreiben zu können. Der Einwand des Rechtsmissbrauchs ist vor Gericht allerdings bisher immer gescheitert, denn die urheberrechtlichen Verletzungen lagen meist unzweifelhaft vor.

Ob die Forderungen im Einzelfall berechtigt sind, bedarf der Einzelfallprüfung. Oftmals sind die Forderungen allerdings zu hoch angesetzt. Auch die pauschale Zugrundelegung der MFM-Tarife ist nicht immer ohne Weiteres zulässig. Ob die einfachen Produktfotos letztlich die hohen Schadensersatzbeträge rechtfertigen, steht zudem auf einem anderen Blatt. Letztlich hängen davon auch die gegnerischen Rechtsanwaltskosten ab.

Was tun?

Sollten Sie auch eine Abmahnung von Folkert Knieper (Marions Kochbuch) von den Rechtsanwälten Albrecht Bischoff erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik verfallen. Vorschnelles Handeln kann hier teuer zu stehen kommen. Insbesondere durch die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich viel weitreichender, als Sie es eigentlich müssten. Durch geschicktes Verhandeln lassen sich die geforderten Beträge zumeist merklich reduzieren. Vertrauen Sie daher auf unsere jahrelange Erfahrung mit der Gegenseite.

Rufen Sie uns gern an (040/41167625) oder schreiben Sie uns eine E-Mail (info@rieck-partner.de).


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