Abmahnung Fortmann Tegethoff (Schmidt Spiele GmbH) wg Marke„Mensch ärgere Dich nicht“

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Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fortmann Tegethoff im Namen der Schmidt Spiele GmbH erhalten, weil Sie Rechte an der Marke "Mensch Ärgere Dich nicht" verletzt haben sollen? Was nun?

Spiele unter einer geschützten Bezeichnung vertrieben?

Den Adressaten der Abahmahnungen wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit Spielen (Brettspiele, Gesellschaftsspiele, Hüpfburgen, Outdoor-Spiele) geschützten Bezeichnung "Mensch Ärgere Dich nicht" verwendet zu haben. Für die abmahnende FirmaSchmidt Spiele GmbH  ist unter Registernummer 293721 eine Deutsche Wortmarke „Mensch ärgere dich nicht“ beim DPMA eingetragen.

Was wird gefordert?

Zum Einen verlangen die abmahnenden Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zum Anderen wird der Ersatz von Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von immerhin 150.000,00 € verlangt.

Wie sollte man reagieren?

Wie bei eigentlich allen markenrechtlichen Abmahnungen gilt vor allem: Ruhe bewahren und innerhalb der gesetzten Frist anwaltlichen Rat einholen. Zwar sollte man die Abmahnungen ernst nehmen; keine Reaktion innerhalb der Frist führt bei markenrechtlichen Abmahnungen nämlich schnell zu gerichtlichen Schritten und damit weitaus höheren Kosten. Doch auch die vorschnelle und unüberlegte Abgabe einer Unterlassungserklärung kann schnell zu einer Kostenfalle werden. Umso wichtiger ist es, die Handlungsoptionen mit allen Chancen und Risiken sorgfältig gegeneinander abzuwägen, um schließlich eine überlegte Entscheidung zu treffen. Kann man die Ansprüche vielleicht ganz zurückweisen? Kann man, selbst wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt ist, den Schaden noch in Grenzen halten und das Risiko weitere Kosten so gering wie möglich halten? Wir beraten Sie gerne hierzu.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64). Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts.




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