Abmahnung Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) für Ralph Schneider markenglas.de wg. UWG?

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Erneut ist uns eine Abmahnung der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) vorgelegt worden. HvLS mahnt wieder für Herrn Ralph Schneider aus Köln ab. Der Empfänger der Abmahnung hatte Merchandisingartikel wie z. B. Gläser von Spirituosen-Marken auf eBay angeboten.

Wie wir schon berichteten, stützte die Kanzlei HvLS die behaupteten Ansprüche ihres Mandanten Ralph Schneider in der Vergangenheit auf urheberechtliche Anspruchsgrundlagen. In letzter Zeit werden auch Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (UWG) abgemahnt.

Darf Ralph Schneider durch HvLS überhaupt wettbewerbsrechtlich abmahnen?

Die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg stellen in ihrem Abmahnschreiben klar, dass auch Ralph Schneider Merchandisingartikel von Getränkeherstellern auf seiner Webseite markenglas.de verkaufe. Damit liege zwischen ihm und dem Abgemahnten ein Wettbewerbsverhältnis vor. Nur durch diese Verbindung ist es Ralph Schneider überhaupt möglich abzumahnen, da nur Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen & Branchenverbände wettbewerbsrechtlich abmahnen können.

Sodann machen die HvLS Rechtsanwälte außerdem geltend, dass der Abgemahnte sich zwar als Privatanbieter ausgebe, aufgrund des Umfanges seiner Verkaufstätigkeit bei eBay aber als gewerblicher Anbieter einzustufen sei. Auch dieses gewerbliche Handeln ist Voraussetzung für eine wettbewerbliche Abmahnung. Ob dieser Umfang tatsächlich auf gewerbliches Handeln schließen lässt, ist Auslegungssache und letztlich von einem Gericht zu beurteilen.

Was wird vorgeworfen?

Da der Abgemahnte gewerblicher Verkäufer und somit Unternehmer sei, müsse er laut HvLS

  • Informations- und Belehrungspflichten bereithalten
  • im Hinblick auf Vertragsschluss, Datenspeicherung und Gewährleistungsansprüche gem. Art. 246c und 246a EGBGB belehren
  • über das gesetzliche Widerrufsrecht belehren und
  • das dazugehörige Musterwiderrufsformular zur Verfügung stellen.

Letztlich habe der Abgemahnte außerdem gegen § 5 TMG verstoßen. Danach sei er dazu verpflichtet, ein Impressum vorzuhalten.

Was wird gefordert?

Aufgrund der behaupteten, wettbewerbsrechtlichen Verletzungshandlung stehe Herrn Ralph Schneider laut den Rechtsanwälten von HvLS ein Unterlassungsanspruch und die Zahlung seiner Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 EUR zu.

Was tun?

Sie sollten den der Abmahnung stets beigefügten Entwurf einer Unterlassungserklärung der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg in keinem Fall ohne fachmännische Prüfung unterschreiben. Denn damit erkennen Sie im Zweifel eine Schuld an, auch wenn sich später herausstellt, dass der Vorwurf gegen Sie unberechtigt war. Auch wenn Sie befürchten, dass Sie die darin genannte Frist nicht einhalten, empfehlen wir zunächst den Kontakt mit einem spezialisierten Anwalt. Dieser kann ggf. eine Fristverlängerung beantragen. Darüber hinaus beinhalten die Entwürfe von HvLS auch eine Kostentragungsregelung. Diese ist aber kein zwingender Bestandteil einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Wir helfen!

Wenn Sie abgemahnt wurden, sollten Sie die Abmahnung auf keinen Fall unbeachtet lassen. Sie haben es mit Profis zu tun. Einstweilige Verfügung & Unterlassungsklage mit 5-stelligen Streitwerten drohen! Lassen auch Sie sich von Profis beraten. Wir sind mit den Abmahnungen der Kanzlei HvLS z. B. für Ralph Schneider vertraut.

Unser Ratschlag:

Wenn Sie auf die Abmahnungen der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte nicht reagieren, riskieren Sie eine einstweilige Verfügung & Unterlassungsklage, welche sehr kostspielig sind und viele rechtliche Nachteile mit sich bringen. Fragen Sie spezialisierte Anwälte Ihres Vertrauens! Gleich anrufen!

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