Abmahnung – Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) für Ralph Schneider

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Sie haben eine Abmahnung der Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg im Auftrag des Herrn Ralph Schneider erhalten? Wir helfen Ihnen!

Abgemahnt werden insbesondere Wettbewerbsverstöße.

Herr Ralf Schneider verkauft etwa über die Internetseite markenglas.de Gläser und Merchandisingartikel von Getränkeherstellern. Soweit erkennbar werden die Artikel zumindest überwiegend als Differenz besteuert verkauft, was darauf hinweist, dass es sich um gebrauchte Artikel handelt.

Abgemahnt werden Verkäufer, die ebenfalls Gläser oder andere Merchandise Artikel aus dem Getränkebereich bzw. Gastrobereich anbieten.

Abgemahnt werden insbesondere Anbieter, die Ihre Produkte bei Ebay als „Privatanbieter“ verkaufen. Nach Auffassung der Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) ist der Abgemahnte nämlich aufgrund der Art und des Umfangs der Verkaufstätigkeit  als gewerblicher Anbieter zu qualifizieren. Beanstandet wird daher, dass der Abgemahnte keine Widerrufsbelehrung, kein Muster Widerrufsformular und kein Impressum vorhält. Ebenso fehlen die Informationspflichten nach Art. 246c und 246a EGBGB.

Gefordert werden in dem Abmahnschreiben die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Zahlung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 EUR.

Sollten auch Sie eine Abmahnung des Herrn Ralf Schneider erhalten haben heißt erstmal Ruhe bewahren. Ob die Abgemahnten tatsächlich als gewerblich zu qualifizieren sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann in der Regel  nicht allein an der Art und dem Umfang der  Tätigkeit fest gemacht werden. Auch sonst halten wir die Ansprüche für überzogen.

Gerne helfen wir Ihnen!

Achtung:

Derartige Abmahnungen sollten sehr ernst genommen werden. Bei Nichtreaktion oder Ablehnung einer Unterlassungserklärung drohen teure Gerichtsverfahren. Wir raten daher einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Abmahnung zu beauftragen.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen oder Sie senden uns eine E-Mail.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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