Abmahnung „House of the Dragon“ – Frommer Legal

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Sie haben eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal erhalten. Ihnen wird vorgeworfen die Teil der Serie „House of the Dragon“ unerlaubt  kopiert zu haben? Jetzt richtig handeln!

Die Warner Bros Entertainment Inc. lässt durch die Rechtsanwälte Frommer egal. Abmahnungen wegen unerlaubtem Filesharing an Teilen der Seire  House of the Dragon“ abmahnen. „House of the Dragon“ ist eine Prequel-Serie zum beliebten Fantasy-Epos „Game of Thrones“. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen die Teile übe ein Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht  zu haben.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Eine Vorlage ist dem Abmahnschreiben beigefügt.

Darüber hinaus wird in der Abmahnung die Zahlung von 1.350,00 €  Schadensersatz und 308,60 € Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. Insgesamt soll der Abgemahnte also 1658,60 € zahlen.

Achtung! Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. So ist der Anschlussinhaber nur in Ausnahmefällen für das Verhalten Dritter (Ehepartner, Kinder, Mieter usw.) haftbar.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung von Frommer legal.

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten (es drohen teure Gerichtsverfahren)
  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst
  • Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag und nehmen Sie keinen Kontakt zu Frommer Legal auf
  • Beauftragen Sie einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Abwehr der Abmahnung

Die Kanzlei Dr. Schenk Rechtsanwälte sind auf das Urheberrecht spezialisiert und konnten schon tausenden von Abgemahnten helfen. Senden sie uns gerne die Abmahnung per Mail an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns an unter 0421- 56638780


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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