Abmahnung IDO e.V. – AGB, Grundpreisangabe, Preisangabenverordnung, Garantiewerbung, Widerrufsbelehrung

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Über Abmahnungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. haben wir bereits berichtet.

Die Abmahnungen des IDO e.V. sind wegen angeblicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße an Online-Händler gerichtet. Dabei haben die Abmahnungen des IDO e.V. in der Vergangenheit Verstöße enthalten gegen Vorgaben zu:

  • AGB
  • Grundpreisangaben
  • Preisangabenverordnung
  • Garantiewerbung
  • Widerrufsbelehrung
  • Vertragstextspeicherung

Die Forderungen in Abmahnungen des IDO e.V. sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Abmahnkosten im unteren dreistelligen Bereich. Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Wenn Sie eine Abmahnung des IDO e.V. erhalten haben:

  • Richtig reagieren und einen Anwalt beauftragen.
  • Fristen beachten.
  • Keine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben.
  • Abmahnkosten nicht vorschnell zahlen.
  • Fachanwaltlich prüfen lassen, ob und in welcher Höhe Forderungen im Einzelfall gegen Sie wirklich bestehen.
  • Fachanwaltlich prüfen lassen, ob der IDO e.V. im Einzelfall überhaupt abmahnberechtigt ist.

In der Vergangenheit haben wir schon oft beobachten können, dass viele Menschen die überschaubaren Abmahnkosten einfach zahlen. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung wird oft vorschnell unterschrieben. Davon ist jedoch abzuraten, da die vorformulierte Unterlassungserklärung zu weit gefasst sein kann. Unterlassungserklärungen dienen als Grundlage für die Geltendmachung von Vertragsstrafen. Eine weit gefasste Unterlassungserklärung ist also nachteilhaft, weil sie auch weiten Spielraum für Vertragsstrafen bietet. Ein fachkundiger Anwalt hingegen kann eine für Sie optimierte Unterlassungserklärung aufsetzen.

Wenden Sie sich also einfach direkt an einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht). In einem unverbindlichen Erstgespräch können Ihnen in der Regel bereits mögliche Handlungsoptionen kostentransparent dargelegt werden. Danach können Sie immer noch entscheiden, wie Sie vorgehen wollen.

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Unsere Rechts- und Fachanwälten für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht können Sie dank unserer langjährigen Erfahrung kurzfristig, bundesweit und kostentransparent beraten.

Wir freuen uns, Ihnen helfen zu kön


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