Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting

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Erneut wurde unsere Kanzlei mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. beauftragt. Im Abmahnschreiben geht es um Wettbewerbsverstöße innerhalb eines eBay-Angebotes.

Konkret geht es um folgende Verstöße

  • Fehlende Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts 
  • Fehlender Link zur OS-Plattform
  • Irreführende Angaben zur Versendung der Ware mit der Formulierung „versicherter Versand“
  • Fehlende Ausweisung der Umsatzsteuer
  • Keine Belehrung über die Speicherung des Vertragstextes

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiterhin wird die Zahlung einer „abmahnbezogenen Kostenpauschale“ in Höhe von 232,05 Euro verlangt.

Wie reagieren bei Erhalt einer Abmahnung?

Keinesfalls sollten Sie eine Abmahnung ignorieren. Ansonsten könnte die Gegenseite gerichtliche Schritte einleiten, bspw. im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens. Ganz unabhängig davon, ob die in einer Abmahnung gerügten Verstöße zutreffend sind oder nicht, sollten Sie unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. So kann weiterer Schaden abgewendet werden und die Angelegenheit rechtssicher für Sie beendet werden.

Abmahnungen sind häufig vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärungen beigefügt. Da diese durch die gegnerischen Rechtsanwälte vorformuliert wurden, sind sie häufig für Sie nachteilig formuliert. So können sie bspw. zu weitreichend gefasst sein und Sie unangemessen benachteiligen. Daher sollte bei tatsächlichem Bestehen der geltend gemachten Ansprüche eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese würde dann nur so weitreichend wie unbedingt nötig gefasst sein. 

Unser Rat

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. So kann Schaden vermieden und die Angelegenheit rasch beigelegt werden.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Dann beachten Sie folgende Grundregeln

  • Achten Sie unbedingt auf gesetzte Fristen
  • Kontaktieren Sie nicht die Gegenseite
  • Geben Sie nicht die vorformulierte      Unterlassungserklärung ab
  • Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch
  • Bezahlen Sie auf eigene Faust keine Beträge
  • Bewahren Sie Ruhe

Bundesweit stehen Ihnen unsere Anwälte zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles. Diese können Sie gerne telefonisch erhalten.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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