Abmahnung im Auftrag von Frau von Brünken und den Herren Gottschewski und Bauhofer an dem Werk Herzrasen

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Möglicherweise ist der Anlass, warum Sie diesen Artikel lesen, nicht erfreulich, da Sie eine urheberechtliche Abmahnung erhalten haben.

Zunächst ist es bei Erhalt einer Abmahnung grundsätzlich wichtig, die Ruhe zu bewahren und sich der Situation zu stellen, indem man versucht, sich sachlich mit dem Vorwurf auseinander zu setzen und insbesondere sich die gesetzten Fristen genau notiert.

Daher sollen Ihnen die nachfolgenden Zeilen dabei behilflich sein: Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung zu Lasten einer Frau von Brünken sowie der Herren Gottschewski und Bauhofer, bei denen es sich laut Abmahnschreiben um die Musikkomponisten und Textdichter des Musiktitels handeln soll. Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf seiner Festplatte vorgenanntes Musikwerk zum Download angeboten zu haben. Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein „Vergleichsbetrag” in Höhe von 450, 00 € gefordert.

Geben Sie die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung nicht in vorliegender Form ab, da dies als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Die Unterlassungserklärung sollte daher von einem im Urheberrecht versierten Anwalt abgeändert werden, möglicherweise nach dem sog. Hamburger Brauch. Vor einschlägigen Internetforen muss gewarnt werden, in denen „Musterklärungen" angeboten werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte vor der Abgabe der Erklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden, da es insbesondere auch immer auf den Einzelfall ankommt.

Wichtig ist zunächst, dass Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung grundsätzlich nicht einschüchtern lassen, die Angelegenheit versuchen sachlich zu betrachten und zunächst untersuchen, ob der Verstoß überhaupt zutreffen kann. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf! Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden. Zahlen Sie die geltend gemachten Beträge daher nicht ungeprüft. Insbesondere bei der vorliegenden Abmahnung, bei der es um den vermeintlichen Ureberrechtsverstoß an einem Musiktitel geht, greift nach unserer Ansicht im Hinblick auf Kostenerstattung der Anwaltskosten die Kostendeckelung des § 97 a II UrhG auf 100, 00 € ein. Hinzu kommt, dass in den letzten Monaten eine gewisse Tendenz in der Rechtsprechung zu erblicken ist, wonach die angesetzten Streitwerte sowie geltend gemachten Lizenzschäden durch die Gerichte erheblich reduziert werden.

Auch sollte überprüft werden, ob Folgeabmahnungen drohen. Sprechen Sie Ihren beratenen Anwalt darauf an, da es hierbei unter Umständen im Einzelfall angezeigt sein kann, vorbeugend tätig zu werden.

Denn unabhängig von den vorgetragenen Anspruchsgründen der Abmahnung gelten folgende allgemeine Verhaltensregeln:

1. Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen.

2. Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.

3. Unterzeichnen Sie die in den meisten Fällen beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.

4. Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich, da dies weitere Gebühren auslösen könnte. Bleiben Sie jedoch auf gar keinen Fall untätig!

5. Holen Sie rechtlichen Rat ein!

Lassen Sie sich beraten. Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.). Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter den Adressen www.kanzlei-heidicker.de oder www.kanzlei-filesharing.de.

Wir vertreten bundesweit!


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