Abmahnung Kanzlei Schroeder für MissionDirect eCommerce

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Die Kanzlei OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte ist eine Fachanwaltskanzlei, die deutschlandweit Ebay-Händler und eCommercer auf den Gebieten des Wettbewerbsrechts, Markenrechts und Urheber- und Medienrecht vertritt. Wir haben eine über zehnjährige Erfahrung.

Sie erreichen uns für eine kostenfreie telefonische Erstauskunft unter 022180067680. Die außergerichtliche Vertretung übernehmen wir zu fairen Festpreisen

Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder für MissionDirect eCommerce GmbH

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorgelegt, die durch die Kanzlei Schroeder aus Kiel im Auftrag der Firma MissionDirect eCommerce GmbH ausgesprochen wurde.

Was wird in der MissionDirect eCommerce-Abmahnung gerügt?

Abgemahnt werden ebay-Händler, die Tonträger wie Schallplatten und CDs anbieten. Die Firma MissionDirect eCommerce GmbH ist der Auffassung, dass ein gewerbliches Handeln vorliegen würde, obwohl der Verkäufer als Privatverkäufer angemeldet ist. Hierdurch würde der Verkäufer unlauter und damit wettbewerbswidrig handeln.

Die Kanzlei Schroeder fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 953,40 Euro. Die Abmahnkosten berechnen sich anhand eines Gegenstandswertes in Höhe von 15.000,00 Euro.

Wann liegt gewerbliches Handeln bei ebay vor?

Sehr umstritten ist die Frage, ab wann gewerbliches Handeln vorliegt und wann ebay-Händler noch im privaten Rahmen verkaufen. Die Gerichte meinen jedenfalls, dass die ebay-Kriterien zur Feststellung eines gewerblichen Accounts nicht ausschlaggebend für diese Feststellung sind. Auch ist nicht entscheidend, ob das Gewerbeamt oder das Finanzamt ein Handeln als gewerblich einstuft.

Keine festen Kriterien zur Feststellung der Gewerblichkeit

Es gibt im Wettbewerbsrecht keine festen Kriterien zur Feststellung, ob im wettbewerbsrechtlichen Sinne jemand schon gewerblich oder noch privat handelt. Es gibt allenfalls Indizien für ein gewerbliches Handeln. Wichtigstes Indiz, das die Gerichte heranziehen, ist in erster Linie die Anzahl der getätigten Verkäufe. Auch hier gibt es keine festen Grenzen. Bei Verkäufen von Dutzenden Artikeln innerhalb einer kürzeren Zeit lassen den Schluss des gewerblichen Handelns jedoch in aller Regel zu. Auch das Angebot von mehreren parallellaufenden Auktionen sprechen nach den Gerichten für ein gewerbliches Handeln. Das Angebot von Neuware ist ebenfalls ein Indiz für die Annahme gewerblichen Handelns, aber nicht zwingende Voraussetzung. Entscheidend ist, ob auf eine gewisse Dauer gleiche oder gleichartige Waren angeboten werden.

Auflösung einer privaten Sammlung und trotzdem gewerblich?

Gerade bei Tonträgern kommt sehr häufig das Argument, dass eine private Sammlung aufgelöst wird. Wir haben die Erfahrung bei Gericht gemacht, dass man hiermit in aller Regel nicht gehört wird. Gerichte wenden regelmäßig ein, dass man -um die Gewerblichkeit zu umgehen- nicht jede Platte einzeln verkaufen darf, sondern diese in Bündeln anbieten soll. 

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, sind die geforderten Kosten nach der Rechtsprechung wohl ebenfalls angemessen. Gerichte nehmen regelmäßig Gegenstandswerte zwischen 20.000 Euro und 30.000 Euro an.

Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung gegenüber Kanzlei Schroeder?
Gleichwohl sollte man die Abmahnung stets auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen. Die Abmahnung kann bereits unter formellen Gesichtspunkten fehlerhaft sein. Dies kann dazu führen, dass eine Abmahnung unwirksam ist. Stets sollte auch geprüft werden, ob die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ausgesprochen wurde.

Sollte die Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass die Abmahnung formell richtig und in der Sache begründet ist, sollte man auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen. Stattdessen empfiehlt sich in aller Regel die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung. Die geforderte Unterlassungserklärung wird dabei so abgeändert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt. Gleichzeitig behält man sich aber sämtliche Möglichkeiten vor, Einwenden gegen die geforderten Abmahnkosten zu erheben.

Kostenlose Ersteinschätzung bei MissionDirect eCommerce-Abmahnung

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit eine große Vielzahl von Abmahnten. Wir haben eine Erfahrung aus über 10 Jahren. Rechtsanwalt Obladen ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, wozu auch das Wettbewerbsrecht zählt. Wir bieten eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an, wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben. Sie erreichen uns unter 022180067680. Die außergerichtliche Vertretung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen übernehmen wir zu fairen Festpreisen.

Foto(s): OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte

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