Abmahnung Markenrecht durch die Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquard: PFAFF (Wortmarke)

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Wer mahnt ab?

In den letzten Tagen wurden mir mehrere Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquard im Auftrage der VSM Deutschland GmbH wegen zur Prüfung vorgelegt. Betroffen von diesen Abmahnungen sind insbesondere eBay-Händler.

Die VSM Deutschland GmbH ist nach eigenen Angaben ein Tochterunternehmen der Firmengruppe der VSM Group AB, Schweden und der SVP World Wide. SVP steht hierbei für Singer Viking Pfaff.

Konkret geht es um den Vorwurf, durch die Verwendung der Marke „PFAFF“ die Markenrechte der VSM Deutschland GmbH an der Wortmarke „PFAFF“ dadurch verletzt zu haben, dass der Begriff „PFAFF“ bei eBay in einer Artikelüberschrift genannt wird, der darüber angebotene Artikel (insbesondere Nähmaschinenzubehör) jedoch nicht unter der Bezeichnung „PFAFF“ verkauft bzw. angeboten werden dürfe.

Eine Markenrechtsverletzung kann grundsätzlich abgemahnt werden und somit schnell sehr hohe Kosten auslösen.

2. Welche Forderungen stellt die Rechtsanwaltskanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquard für die VSM Deutschland GmbH?

Zum einen wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, zum anderen die Zahlung eines nicht unerheblichen Geldbetrages (Abmahnkosten) gefordert. 

In den mir vorgelegten Abmahnschreiben werden Anwaltskosten in Höhe von 2.274,50 € (netto) auf Basis eines Gegenstandswertes von 100.000.-- € von den Abmahnern gefordert.

Zusätzlich werden Auskunftsansprüche geltend gemacht und Schadensersatz vorbehalten.

Bitte seien Sie vorsichtig: Zahlen Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie keine von den Abmahnern vorformulierte Unterlassungserklärung.

3. Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung?

Die Abmahnung sollten Sie ernst nehmen, einschüchtern lassen brauchen Sie sich aber zunächst nicht. Die optimale Reaktion hängt letztendlich vom konkreten Einzelfall ab. Zunächst muss geprüft werden, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, weil nur in diesem Fall überhaupt ein Anlass zur Reaktion bestehen würde.
Andernfalls sollten Sie die unberechtigte Forderung nur kurz zurückweisen.

Sofern die Abmahnung aber gerechtfertigt sein sollte, sollten Sie dringend reagieren, um ein kostspieliges gerichtliches Verfahren (insbesondere einstweilige Verfügung) zu vermeiden, was weitere hohe Kosten auslösen könnte.

Ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, wäre im Einzelfall zu prüfen. Hierbei helfe ich Ihnen als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz gerne weiter.


4.Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Beigefügte Unterlassungserklärung nicht beachten!
  • Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen!
  • Fristen beachten!
  • Noch vor Fristablauf zum Anwalt!

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquard im Auftrage der VSM Deutschland GmbH wegen vermeintlicher Verletzung der Marke „PFAFF“ erhalten?

Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts und der Verteidigung gegen Abmahnungen weiter.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder der näheren Umgebung kommen, vertrete ich Sie gerne und dank Telefon, Fax und E-Mail bundesweit.

Kontaktieren Sie mich gerne für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch (unter neben diesem Beitrag angegebener Telefonnummer), sofern Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben sollten. Das Abmahnschreiben können Sie uns auch gerne vorab per E-Mail zukommen zu lassen (bitte an neben diesem Beitrag stehende E-Mail-Adresse), das erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall.

Fragen Sie auch nach unseren fairen Pauschalpreisen für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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