Abmahnung (Markenrecht) durch die Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel: „Swarovski“

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1. Wer mahnt ab?

Aus aktuellem Anlass möchte ich in meinem heutigen Rechtstipp Hilfestellungen im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen geben.

Berichterstattungen im Internet zufolge spricht die Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel derzeit für die Swarovski AG markenrechtliche Abmahnungen aus.

Den Abgemahnten wird die Verletzung von Markenrechten der Swarovski AG an der Marke „Swarovski“ durch die (aus Sicht der Swarovski AG) unzulässige Verwendung des Begriffs „Swarovski“ auf eBay vorgeworfen.

2. Was fordert die Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben drei Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung von Abmahnkosten (vierstelliger Bereich),
  • Erteilung von Auskünften über Art und Umfang der Nutzung der Marke „Swarovski“.

Meine ausdrückliche Empfehlung: Bitte keinesfalls vorschnell die geforderten Abmahnkosten zahlen und nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung verwenden!

3. Muss ich auf die Abmahnung reagieren?

Nehmen Sie das Abmahnschreiben bitte ernst. Zunächst muss geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Nur dann wäre zu reagieren. Andernfalls wäre die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen.

Sollten die Vorwürfe gerechtfertigt sein, sollte innerhalb der Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Hierdurch können Sie im Fall einer berechtigten Abmahnung ein kostspieliges Gerichtsverfahren in Form eines einstweiligen Verfügungsverfahrens verhindern. Dabei bin ich Ihnen als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungsabwehr sehr gerne behilflich.

4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren.
  • Kein Kontakt zu den Abmahnern.
  • Fristen unbedingt einhalten.
  • Keine vorschnellen Zahlungen.
  • Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt! (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz empfohlen)

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel für die Swarovski AG wegen angeblicher Verletzung der Marke „Swarovski“ in Ihrem Briefkasten vorgefunden? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail problemlos und bequem möglich.

Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne vorab per E-Mail übersenden. Dies erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall.

Fragen Sie auch gerne nach unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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