Abmahnung Pink Floyd Music Ltd wegen Urheberrechtsverletzung

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Aktuell liegt uns mal wieder eine Abmahnung Pink Floyd Music Ltd zur Überprüfung vor Die Pink Floyd Music Ltd lässt regelmäßig urheberechtliche Abmahnungen durch die Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte aus Hamburg aussprechend.

Bei der Pink Floyd Music Ltd handelt es sich nach Aussage der Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte, um die gemeinsame Auswertungsgesellschaft der Musikgruppe „Pink Floyd“ für alle bis 1986 erbrachten Darbietungen.

Abgemahnt werden in aller Regel Ebay Verkäufer, die alte Platten oder CDs von Pink Floyd verkaufen. Regemäßig berichten die Betroffenen, dass sie den Tonträger ordnungsgemäß in einem Geschäft erworben haben. Gleichwohl wird von den Rechtsanwälten Gutsch & Schlegel behauptet, dass der Tonträger in der angebotenen Form niemals rechtmäßig veröffentlich wurde. Das unerlaubte Anbieten soll daher eine Verletzung des Verbreitungsrecht der  Pink Floyd Music Ltd darstellen.

Gefordert wird in den Abmahnungen zunächst die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Weiter wird die Vernichtung bzw. die Herausgabe zur Vernichtung geltend gemacht. Weiter werden Schadenersatz und Aufwendungsersatz geltend gemacht. Als Schadenersatz wird in aller Regel ein Betrag von 100 € geltend gemacht. Als Aufwendungsersatz wird ein Betrag in Höhe von 185,10  € geltend gemacht.

Wir haben Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung.

Unsere Empfehlung:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Einen auf das Urheberecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.


Gerne stehen wir Ihnen zur Seite. Wir kennen den Abmahner und sind seit vielen Jahren auf das Urheberrecht spezialisiert. Senden Sie uns einfach die Abmahnung an kanzlei@dr-schenk.net oder rufen Sie uns einfach an unter 041- 56638780


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