Abmahnung: PLAION GmbH wegen Urheberrechtsverletzung

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Aktuell liegt uns mal wieder eine Abmahnung der PLAION GmbH zur Überprüfung vor. Vertreten wird die PLAION GmbH weiter durch die RKA Rechtsanwälte.

In der aktuellen Abmahnung der  RKA Rechtsanwälte  wird dem abgemahnten Anschlussinhaber vorgeworfen, eine Urheberechtsverletzung an dem Spiel "Payday 3" begangen zu haben. Payday 3 ist im September  2023 erschienen. Aufgabe des Spielers ist es verschiedene Raubüberfälle zu planen und auszuführen.

Der Abgemahnte soll das Spiel mittels einer Filesharing Software herunter geladen bzw. zum upload bereit gehalten haben.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Als Vergleichsbetrag soll der Angemahnte einen Betrag in Höhe von 2200 € zahlen.

Wir empfehlen die Anmahnung ernst zu nehmen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Gerade dann wenn der Anschlussinhaber die Verletzung nicht selber (oft sind es die Kinder, Mieter, Ehepartner etc.) begangen hat, gibt es oft Möglichkeiten der Verteidigung. So haftet der Anschlussinhaber nur in Ausnahmefällen für Verhalten Dritter. 

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der RKA Rechtsanwälte

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht voreilig etwas unterzeichne oder Zahlungen leisten
  • Einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind seit vielen Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert.

Senden Sie uns gerne die Abmahnung an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns unverbindlich an unter 0421-56638780



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