Abmahnung: Playboy Enterprise International, Inc./Lichtenstein, Körner & Partner

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Markenrecht: „Playboy Häschenkopf" ohne Erlaubnis angeboten

In einer aktuellen markenrechtlichen Abmahnung lässt sich Playboy Enterprise International, Inc. von den Rechtsanwälten Lichtenstein, Körner & Partner vertreten.

Grund für die Abmahnung sind Aufkleber, auf denen der „Playboy Häschenkopf" zu sehen ist. Der Betroffene bietet diese Aufkleber auf der Internethandelsplattform ebay an. Dieses Angebot geschieht allerdings ohne die Erlaubnis von Playboy und Infolgedessen formulieren Lichtenstein, Körner & Partner in der Abmahnung eine Markenrechtsverletzung.

Lichtenstein, Körner & Partner fordern für Playboy in der Abmahnung

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Auskunftserteilung über Lieferanten und Umsätze
  3. Übersendung der Restbestände zwecks Vernichtung
  4. Kostenübernahme von 1.6432,40€

Falls die Forderungen nicht fristgerecht erfüllt werden, werden Lichtenstein, Körner & Partner Playboy gerichtliche Schritte empfehlen.

Sie haben eine markenrechtliche Abmahnung erhalten?

Wir empfehlen zunächst, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben. Eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kommt einer Anerkennung sämtlicher Ansprüche der Abmahner gleich.

Daher ist es vielmehr sinnvoll, die gesamte Abmahnung von einem fachkundigen Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann ggf. auch eine modifizierte Erklärung verfassen, die den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.

Kompetenter Rechtsbeistand durch die Rechtsanwälte am Kreuztor

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid und Drouven vertreten seit mehreren Jahren hundertfach Mandanten, die markenrechtliche Abmahnungen erhalten haben. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer Erfahrung mit solchen Abmahnungen und unserer fachlichen Kompetenz auf dem Gebiet des Markenrechts. Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und verfügt über  praktische sowie theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet des Markenrechts.

Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, senden Sie uns hierfür einfach eine E-Mail oder ein Fax.

Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung
  • Absicherung der bestehenden Onlineshops, ebay-Konten, Amazon-Shops, Dawanda-Shops etc. vor Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird

Sie erreichen und im Internet unter: www.internetrecht-nrw.de und www.muensteraner-rechtsanwaelte.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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