Abmahnung Preu Bohlig Partner für Motion E-Services GmbH wegen Urheberrechtsverletzung

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Eine Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Motion E-Services GmbH liegt uns aktuell zur Bearbeitung vor. Gerügt werden etwaige Urheberrechtsverletzungen an Bildern durch die Verwendung innerhalb eines Amazon-Angebotes unserer Mandantschaft. 

In der Abmahnung heißt es, unser Mandant habe ohne Zustimmung der Motion E-Services GmbH und ohne Vorliegen eines Lizenzvertrages mehrere Bilder zur Bewerbung eines Amazon-Angebotes unserer Partei verwendet. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.

Infolge des vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes werden Unterlassungsansprüche, Rechtsanwaltskostenerstattungsansprüche und Auskunftsansprüche geltend gemacht.

Der Unterlassungsanspruch wird außergerichtlich regelmäßig durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt wird. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung wurde durch die gegnerische Rechtsanwaltskanzlei vorformuliert und kann ein Schuldeingeständnis darstellen. Sie sollte daher nicht abgegeben werden.

Der geltend gemachte Auskunftsanspruch, u. a. betreffend der Herkunft und Verwendungsdauer der entsprechenden Bilder, dient im Normalfall zu Folgendem: Wie bereits ausgeführt wird hierbei u.a. nach der Verwendungsdauer gefragt. Anhand dieser und weiteren Angaben wird sodann der konkrete Schadensersatzbetrag berechnet, dies ist der Regelfall. Daher ist bereits die Auskunftserteilung sehr wichtig und sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt begleitet werden.

Wie sollte bei Erhalt einer derartigen Abmahnung reagiert werden?

Eine Abmahnung sollten Sie keinesfalls „auf die leichte Schulter nehmen“ oder ignorieren. Hierdurch würden der Gegenseite gerichtliche Schritte möglich. 

Wie können wir Ihnen helfen?

Durch unsere große Erfahrung – die in unserer Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz tätigen Anwälte blicken bereits auf mehrere tausend bearbeitete Mandate im Bereich des Urheber- und Medienrechts zurück – können wir Ihnen kompetent zur Seite stehen. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die folgende Ziele hat: Rechtssichere und möglichst kostengünstige Erledigung der Angelegenheit.

Wo finde ich weitere Informationen?

Auf unserer Spezialseite zum Urheber- und Medienrecht unter www.recht-foto.de.

Sofern Sie ebenfalls Adressat einer derartigen urheberrechtlichen Abmahnung gewesen sind, zögern Sie bitte nicht, unsere spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu kontaktieren. Sie finden uns in Kamen nahe Dortmund – wir vertreten Ihre Interessen jedoch im gesamten Bundesgebiet.

Ihr Vorteil: 

  • Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung  und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an  und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des  Mandates

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen. Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!



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