Abmahnung Primis SFF Handels GmbH & Co. KG durch Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen Lilial?

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Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Primis SFF Handels GmbH & Co. KG vor. Die Abmahnung datiert vom 29.11.2022.


Ausweislich des Abmahnschreibens verkauft die Primis SFF Handels GmbH & Co. KG im Internet Kosmetikartikel und Parfümware. Der Verkauf erfolge hierbei über diverse Handelsplattformen.


Gerügt wird im Rahmen des Abmahnschreibens, dass auch unsere Mandantschaft gleichartige Artikel verkaufe. Unter Bezugnahme auf ein konkretes Kosmetikprodukt wird hierbei unserer Mandantschaft vorgeworfen, dass eine gutachterliche Analyse ergeben habe, dass in dem von unserer Mandantschaft angebotenen Produkt ein Stoff enthalten sei, der ausweislich der CLP-Verordnung gem. Artikel 15 Abs. 2 S. 1 der Verordnung (EG) 1223/2009 i. V. m. Teil 3 des Anhanges 6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 verboten sei. Es handele sich um den Stoff „Lilial“. 


Insoweit sei es im Sommer diesen Jahres zu einem Testkauf gekommen. Das Produkt wurde zwischenzeitlich ausweislich des Abmahnschreibens gutachterlich überprüft.


Was wird in der Abmahnung gefordert?


Zunächst wird ein umfangreicher Unterlassungsanspruch nach den §§ 3, 3a, 8 UWG i. V. m. Artikel 6, Artikel 15 Abs. 2 S. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 i. V. m. Teil 3 des Anhanges 6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sowie Artikel 14 Abs. 1 a) und Anhang 2 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 i. V. m. Artikel 1 und Anhang der Verordnung (EU) 2021/1902 geltend gemacht. Daneben wird die sofortige Beseitigung des Produktes aus den Vertriebswegen sowie Schadenersatz und Auskunfts- und Rechnungslegung geltend gemacht.


Dem Abmahnschreiben ist das zugrundeliegende Gutachten beigefügt. Als Gegenstandswert für die Angelegenheit wird ein solcher in Höhe von 50.000,00 € angesetzt. Unter dem Ansatz einer 1,3er Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG zzgl. Auslagenpauschale entspricht dies einem Gesamtbetrag in Höhe von 2.002,41 €. Fernerhin werden die Kosten des Sachverständigengutachtens als Schadenersatzposition geltend gemacht, welche mit 1.740,00 € bemessen werden.


Was ist von der Abmahnung zu halten?


Ob der entsprechende Stoff sich tatsächlich in dem Produkt befindet, ist naturgemäß schwer zu beurteilen. Wir können derzeit noch nicht die Richtigkeit des in Auftrag gegebenen Gutachtens mit Sicherheit einschätzen.


Was wir jedoch wissen ist, dass die Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nicht nur für die Primis SFF Handels GmbH & Co. KG solche Ansprüche geltend macht, sondern auch für einen anderen Auftraggeber. Auch diesbezüglich liegt uns eine Abmahnung aus November vor, hierbei erfolgte die Geltendmachung ähnlicher Ansprüche für die Giralin GmbH.



Wie ist mit dieser Abmahnung umzugehen? 


Nach unserem Dafürhalten darf diese Abmahnung auf keinen Fall ignoriert werden. Dennoch muss hier im Einzelfall geprüft werden, ob die erhobenen Vorwürfe stimmen. Es stehen hier insofern grundsätzlich stets mehrere Verteidigungsansätze zur Verfügung. Häufig dürften sich die Fälle auch derart gestalten, dass die Adressaten der Abmahnung im Falle der Richtigkeit der Vorwürfe eigene Regressansprüche gegenüber ihrem Zulieferer haben. Insofern eröffnet sich hier ein weiteres Verteidigungsspektrum, welches wir gerne mit Ihnen besprechen.


Sollten auch Sie ein solches Abmahnschreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.


Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Lassen Sie uns gerne das Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen oder rufen uns unmittelbar unter 02307/17062 an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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