Abmahnung RA Euskirchen wegen Desinfektionsmittel

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Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts René R. Euskirchen aus Bonn, ausgesprochen im Auftrag von Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K., zur Bearbeitung und Verteidigung vor. Abgemahnt werden angebliche Wettbewerbsrechtsverletzungen in einem Ebay-Angebot zum Kauf von Desinfektionsmittel.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, über Ebay Desinfektionsmittel verkauft zu haben, ohne dass seine Tätigkeit zuvor gem. § 67 Abs. 8 AMG bei der zuständigen Behörde angezeigt habe. Es fehle außerdem eine Eintragung in das Versandhandelsregister beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Diese angeblichen Rechtsverletzungen seien zugleich Wettbewerbsverstöße und könnten daher von Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. als Wettbewerber abgemahnt werden. 

Forderungen:

- Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - ein Muster einer solchen Erklärung ist beigefügt

- Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.295,43 €

Abmahnung - und jetzt?

Nach dem Erhalt einer Abmahnung sollten Sie zunächst einmal Ruhe bewahren. Zudem sollten Sie unmittelbar spezialisierte anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Es gilt, weiteren Schaden abzuwenden, regelmäßig können unserer Erfahrung nach auch geforderte Kosten reduziert werden. Wir raten davon ab, die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu würden Sie sich bereits zu Beginn etwaige Einwendungen abschneiden. Zudem kann in der Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis gesehen werden. Das Ignorieren einer Abmahnung ist ein denkbar schlechter Rat. Dann könnte die Gegenseite gerichtliche Schritte einleiten, was zu weiteren Kosten führen dürfte.

Weitere Tipps finden Sie im verlinkten Video!

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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