Abmahnung RA René Euskirchen im Auftrag der Finntrade GmbH wegen Wettbewerbsverstößen im Internet

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Rechtsanwalt René Euskirchen hat einem unserer Mandanten eine Abmahnung im Auftrag der Finntrade GmbH aus Heinrichsberg zugesendet. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf vermeintlicher Wettbewerbsrechtsverletzungen bei Angeboten im Internet.

Bezug genommen wird auf einen Artikel, den unser Mandant über die Internethandelsplattform eBay zum Kauf angeboten haben soll. Innerhalb dieses Angebotes sollen folgende Wettbewerbsrechtsverletzungen begangen worden sein:

  • keine Widerrufsbelehrung
  • Werbung mit „Garantie” ohne Angaben zum Inhalt der Garantie (Garantiebedingungen)

Zunächst wird ausgeführt, dass unser Mandant als gewerblicher Verkäufer anzusehen sei und Angebote gegenüber Verbrauchern mache. Dem Verbraucher stünde daher ein Widerrufsrecht nach § 312 g Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 355 ff. BGB zu, über dieses er gem. § 312 d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 a § 1 Abs. 2, 3 EGBGB vom Verkäufer belehrt werden muss. Außerdem werde unser Mandant mit einer Garantie, ohne auf die exakten Garantiebedingungen hinzuweisen. Beide Verstöße gegen die genannten Gesetze seien zugleich auch als Wettbewerbsverstöße i.S.d. § 3 UWG anzusehen, weshalb die Finntrade GmbH als Wettbewerberin zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen berechtigt sei. Außerdem wird noch die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 1.242,84 €, berechnet nach einem Streitwert von 25.000,00 €, verlangt.

Ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen, oder in dieser Höhe gerechtfertigt sind, kann nur im Einzelfall gesagt werden. Aus diesem Grund bieten wir Neumandanten dann eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Sie können uns Ihre Abmahnung gerne vorab per E-Mail übersenden. Wir prüfen Ihren Fall und geben Ihnen kurz eine erste Einschätzung, welche möglichen Verteidigungsoptionen bestehen und wie wir vorgehen würden. Sodann können Sie entscheiden, ob Sie eine Beauftragung unsere Kanzlei zum fairen Pauschalpreis wünschen. 

Wenn Sie ebenfalls eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der vorliegenden Art erhalten haben, sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen. Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und verpflichtet Sie nachteilig. Außerdem kann Sie die Verteidigungsoptionen nachteilig beeinträchtigen. Stattdessen sollte nach Erhalt einer Abmahnung ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufgesucht werden. Dieser wird die gesamte Angelegenheit zuerst prüfen. Gelangt er zu dem Schluss, dass tatsächlich Unterlassungsansprüche wegen Rechtsverletzungen bestehen, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Keinesfalls sollte eine pauschale Vertragsstrafe vereinbart werden, die im Falle eines Verstoßes gezahlt werden müsste.

Wurden Sie abgemahnt? Dann beachten Sie folgende Grundregeln:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zum Gegner auf
  • Achten Sie auf gesetzte Fristen
  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
  • Unterzeichnen Sie keine Dokumente
  • Nehmen Sie fachanwaltliche Beratung in Anspruch
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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