Abmahnung RA Schlösser für Benjamin Thorn wegen fehlender Urheberkennzeichnung nach § 13 UrhG

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Der Erfurter Rechtsanwalt Sascha Schlösser mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen für Herrn Benjamin Thorn (Landau) ab. Herr Thorn ist Berufsfotograf und bietet seine Bilder auch in verschiedenen Bilddatenbanken zur Nutzung gegen geringe Gebühren an, u.a. bei fotolia.

Grund der Abmahnung ist zumeist die fehlende Urheberkennzeichnung, die gemäß § 13 UrhG vom Urheber verlangt werden kann. In den Nutzungsbedingungen der Bilddatenbanken findet sich zumeist ein derartiger Hinweis auf die Benennung des Urhebers im Falle der Bilddatenbank fotolia, lautet dieser wie folgt:

Auszug aus Standard Lizenz de.fotolia.com

...ohne folgende Urheberangaben am Bild, im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis zu machen: "© [Alias oder Name des Fotografen] / Fotolia.com."

Im Abmahnschreiben werden sodann Anwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 6.000 EUR gefordert und ein Schadensersatz in Höhe von 800,00 EUR. Der sich daraus errechnende Betrag ergibt eine Summe von 1.346,69 EUR.

Ob der Streitwert aber auch der hohe Schadensersatzanspruch überhaupt gerechtfertigt ist, lässt sich nur im Einzelfall prüfen. So dürften jedoch aufgrund der nur geringen Lizenzgebühren (Ein Bild bei fotolia ist bereits ab 0,15 EUR erhältlich) durchaus Zweifel an der Rechtfertigung der geforderten Beträge bestehen. Bei der Nutzung der Bilder als Privatperson könnte zudem die Vorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG eingreifen, so dass hier die Anwaltskosten 100 EUR betragen.

Keinesfalls sollte die Abmahnung ignoriert werden, da hiermit ein teurer Rechtsstreit riskiert werden kann. Lassen Sie die Abmahnung prüfen und ggf. anwaltlich vertreten.

Auch diese Abmahnung zeigt, dass man besser die Lizenzbestimmungen beachtet und im Zweifel auf den Urheber hinweist. Der Kauf einer Lizenz befreit leider nicht von solcherlei Ansprüchen, dennoch kann die Abmahnung nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier Profit mit wenig Aufwand betrieben werden soll.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)

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