Abmahnung Rainer Deyhle wegen Google Analytics und „anonymizeIP“ durch Negele Zimmel Greuter

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Rainer Deyhle aus Stuttgart lässt derzeit Abmahnungen durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter aus Augsburg aussprechen. Kern des Vorwurfs der Abmahnung ist eine angeblich unerlaubte Verwendung personenbezogener Daten im Rahmen von Google Analytics ohne Anonymisierung durch den Quellcode-Zusatz „anonymizeIP“. Rainer Deyhle fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch den Ersatz von angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten.

Rainer Deyhle als alter Bekannter

Nicht zum ersten Mal fällt Rainer Deyhle unserer Kanzlei auf. Bereits im Februar 2017 verschickte er als angeblicher Geschäftsführer einer CREDICON Ltd. aus London massenhaft Briefe an Websitebetreiber, in welchen er diesen Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit Google Analytics vorgeworfen hat.

Vor einigen Wochen hat Rainer Deyhle dann damit begonnen, massenhaft E-Mails zu versenden, in denen er angebliche Datenschutzverstöße moniert. Hierüber hatten wir bereits berichtet:

Rainer Deyhle und Credicon Ltd.

Nun versucht er offenbar, seine angeblichen Forderungen mit den Kollegen der Kanzlei Negele Zimmel Greuter durchzusetzen.

Abmahnung des Rainer Deyhle wegen Google Analytics durch Negele Zimmel Greuter

In der Abmahnung wird zunächst die Adresse des Herrn Deyhle in der Pischekstraße 9, 70184 Stuttgart genannt. Wir überprüfen derzeit, inwieweit diese Adresse zutreffend ist. Der Vorwurf der Abmahnung besteht darin, dass in eine Internetpräsenz der Trackingdienst Google Analytics implementiert worden sei, wodurch vom Nutzer Daten erhoben werden, die Google zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden.

Rainer Deyle – so die Abmahnung weiter – sei anlässlich eines Besuchs auf der Website aufgefallen, dass Google Analytics nicht mit dem Quellcode-Zusatz „anonymizeIP“ anonymisiert worden sei. Negele Zimmel Greuter eisen darauf hin, dass es sich bei der IP-Adresse um ein personenbezogenes Datum handele, § 15 Absatz 1 TMG.

Aus diesem Grund sieht sich Rainer Deyhle in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.

Forderungen in der Abmahnung von Rainer Deyhle

Herr Deyhle meint, dass ihm aufgrund dieser angeblichen Persönlichkeitsrechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch zustehe. Hierzu fordert er in der Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 5.000 €. Verklausuliert droht Rainer Deyhle sodann mit der Einleitung gerichtlicher Schritte und der Einschaltung der zuständigen Datenschutzbehörde, die Bußgelder von bis zu 50.000 € verhängen kann.

Was ist von der Abmahnung des Rainer Deyhle zu halten?

Wie immer gilt, dass die Sach- und Rechtslage vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung eingehend geprüft werden sollte. Auch hier ist also genau zu prüfen, ob es tatsächlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt, Google Analytics ohne die Anonymisierung durch „anonymizeIP“ zu verwenden. Wir haben da arge Zweifel. Hinzu kommt, dass das Spamming des Herrn Rainer Deyhle, welches wir in zahlreichen Fällen dokumentiert haben, ihm in einem gerichtlichen Verfahren durchaus schaden könnte.

Wir raten jedenfalls davon ab, voreilig eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wir beraten Sie gerne zu den Handlungsoptionen, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von Rainer Deyhle erhalten haben.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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