Abmahnung Rasch für EMI Music „Evanescence – Evanescence (Album)“- was tun?

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Weiterhin bearbeitet unsere Kanzlei unzählige Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg. In einer vor kurzem durch einen Mandanten vorgelegten Abmahnung wurden Ansprüche wegen eines Urheberrechtsverstoßes des Musikalbums „Evanescence" geltend gemacht.

Das betreffende Musikalbum soll laut dem Abmahnschreiben bei einem Download in einem Peer-to-Peer Netzwerk gleichzeitig anderen Benutzern angeboten und dadurch das Recht des öffentlichen Zugänglichmachens nach § 19a UrhG verletzt worden sein.

§ 19a UrhG Recht der öffentlichen Zugänglichmachung

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

Die im Schreiben genannten Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz, Anwaltskosten) sollen bei Zahlung eines Vergleichsvorschlags in Höhe von 1.200 Euro und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erledigt sein.

Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung durch Rasch RAe

1. Unterlassungserklärung - ist auch modifizierte Unterlassungserklärung möglich?

Eine Unterlassungserklärung sollte immer vor Ihrer Unterzeichnung geprüft werden, Sie gehen darin weitrechende Verpflichtungen ein und eine unterschriebene Erklärung wirkt für mehrere Jahre. Es ist dabei möglich durch Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung ebenfalls die Wiederholungsgefahr der Rechtsverletzung auszuräumen, diese sollte jedoch durch einen Spezialisten erstellt und auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden. Eine ungültige Erklärung führt hingegen zu einem erhöhten Risiko, dass der Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht wird.

2. Schadensersatz und Anwaltskosten - muss ich in jedem Fall bezahlen?

Um die Ansprüche und deren Höhe zu beurteilen, sollten Sie zunächst prüfen, um welche Art von Rechtsverletzung es sich handelt, d.h. den Zeitpunkt des angeblichen Rechtsverstoßes (Datum, Uhrzeit, IP-Adresse, Provider, Dateiname). Hier muss zunächst unterschieden werden, ob der Anschlussinhaber selbst verantwortlich ist oder Familienangehörige oder Mitbewohner. Danach ist die Verantwortlichkeit zu prüfen. Im Ergebnis kann dann auch eine Aussage zu den Ansprüchen und der Höhe der Forderungen gemacht werden.

Gern stehe ich im Rahmen einer persönlichen Beratung und auch eines Gegen- bzw. Abwehrschreibens zu Ihrer Verfügung.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/860 64 15

E-Mail Kontakt anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de


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