Abmahnung Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) für Hiddemann & Weiss GbR

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Wegen des Vorwurfs der vermeintlich privaten, tatsächlich aber gewerblichen Tätigkeit im Internet wurde einer unserer Mandanten kürzlich von der Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) im Auftrag der Hiddemann & Weiss GbR abgemahnt.

In der Abmahnung heißt es, unser Mandant sei auf ebay in gewerblichem Umfang tätig, gebe aber an, als privater Händler tätig zu sein. Aufgrund der Art und des Umfangs der Verkaufstätigkeit unseres Mandanten sei dieser jedoch eindeutig als gewerblicher Anbieter einzustufen. Aufgrund der gewerblichen Eigenschaft sei unser Mandant dazu verpflichtet, diverse Pflichtangaben vorzuhalten. Da er sich jedoch als privater Anbieter ausgebe, erfülle er diese Pflichtangaben gerade nicht. Die gerügten Pflichtangaben, die im Angebot unseres Mandanten fehlen sollen, sind:

- fehlendes Impressum

- fehlende Belehrung über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen

- fehlende Belehrung über eine Vertragstextspeicherung

- fehlende Informationen zum Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrecht

- keine Widerrufsbelehrung

- kein Musterwiderrufsformular

- kein Link zur ODR-Streitschlichtungsplattform

Da die oben genannten Angaben und Pflichtinformationen in dem Angebot unseres Mandanten fehlen würden, handle dieser wettbewerbswidrig. Gemäß § 8 I, III Nr. 1, §§ 3, 3a, 5a UWG stünden der Hiddemann & Weiss GbR daher Unterlassungsansprüche zu. Unser Mandant wird sodann auch dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Abmahnung ist eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die für den Fall eines Verstoßes einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € beinhaltet. Des Weiteren werden in der Abmahnung auch Kostenerstattungsansprüche für entstandene Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von 1.358,86 €.

Abmahnung erhalten? Was tun?

Wenn sie ebenfalls eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der vorliegenden Art erhalten haben, sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen. Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und verpflichtet Sie nachteilig. Stattdessen sollte nach Erhalt einer Abmahnung ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz aufgesucht werden. Dieser wird die gesamte Angelegenheit zuerst prüfen. Gelangt er zu dem Schluss, dass tatsächlich Unterlassungsansprüche wegen Rechtsverletzungen bestehen, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Keinesfalls sollte jedoch eine pauschale Vertragsstrafe vereinbart werden, die im Falle eines Verstoßes gezahlt werden müsste.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen.

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf.

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung.

- Lassen Sie sich von einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge.

- Bleiben Sie ruhig.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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