Abmahnung Rechtsanwalt S. für Wetega UG

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Unsere Kanzlei wurde kürzlich mit der Überprüfung und Verteidigung gegen eine Abmahnung des Rechtsanwalts S. im Auftrag der Wetega UG (haftungsbeschränkt) beauftragt. In der Abmahnung von Ende Mai geht es um Wettbewerbsverstöße innerhalb eines eBay-Angebotes.

Die Wetega UG habe festgestellt, dass unsere Mandantschaft auf eBay Schnullerketten zum Kauf anbiete und hierbei nicht die in DIN EN 12586 geregelten Warnhinweise bei Kindern vorweise. Diese lauten:

„Für die Sicherheit Ihres Kindes – Vorsicht!“

Das Fehlen dieses Warnhinweises stelle einen Wettbewerbsverstoß dar und löse einen Unterlassungsanspruch der Wetega UG, die ebenfalls als Händlerin auf eBay in dem Produktsegment von Schnullerketten tätig sei, aus.

Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Zahlung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 281,30 €

Vorsicht – vorformulierte Unterlassungserklärung!

Die von Rechtsanwalt S. vorformulierte Unterlassungserklärung sollte unserer Auffassung nach nicht abgegeben werden, da sie ein Schuldeingeständnis darstellt und zudem für den Fall eines Verstoßes eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € beinhaltet. 

Wie reagieren?

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt aufnehmen, der Ihre Abmahnung sodann überprüft und das weitere Vorgehen mit Ihnen abspricht. Die möglichen Reaktionen sind – je nach vorliegendem Sachverhalt – komplette Zurückweisung bis Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Kostenlose Ersteinschätzung

Gerade weil jede Abmahnung individuell ist, bieten wir Ihnen im Vorfeld einer etwaigen Beauftragung eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. So erfahren Sie, ob Ihre Abmahnung berechtigt ist, oder nicht. Zudem nennen wir Ihnen gerne einen festen Pauschalpreis für eine Beauftragung unserer Kanzlei – fair und transparent.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne per Telefon erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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