Abmahnung Rechtsanwalt S. – richtig reagieren & Vertragsstrafe vermeiden

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Massenabmahner Rechtsanwalt S.

Der Berliner Rechtsanwalt S. ist bundesweit als Massenabmahner bekannt. Im Auftrag seiner Mandanten versendet er sehr viele Abmahnschreiben wegen Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Markenrecht. Dabei haben es die Abmahner in erster Linie auf Kleingewerbetreibende abgesehen, wie z. B. Online-Shop-Betreiber oder eBay-Händler. 

Einige Unternehmer, die von Rechtsanwalt S. vertreten werden

  • Chrono Exklusiv GmbH
  • Como-Sonderposten GmbH
  • Lothar Fürst (Inhaber des Modelabels MH My-Musthave)
  • Erdigo UG
  • Bremsenkönig UG
  • iOcean UG
  • Plogoo UG
  • Wetega UG
  • Wellnexx4you GmbH
  • Komtechnik GmbH
  • Sachse Vertriebs GbR (Marlen und Swen Sachse)
  • „Flytouch“ (Stecker Kabel Adapter UG)
  • Hartlieb-Augenoptik GbR
  • Michal Piotr Konatowski e.K.
  • Marcel Frank
  • Juliana Heizmann

Abmahnungen im Wettbewerbsrecht immer ernst nehmen

Auch wenn Rechtsanwalt S. schon selbst wegen rechtsmissbräuchlichen Abmahnpraktiken gerichtlich zu Schadensersatz verurteilt wurde (LG Berlin, Urteil vom 02.08.2017, Az. 15 O 144/17), sollten Sie die Abmahnung im Wettbewerbsrecht immer ernst nehmen. 

Streitigkeiten unter Mitbewerbern können tatsächlich teure Gerichtsverfahren einleiten, wenn Sie überhaupt nicht reagieren. Gerade die Unterlassung wird sehr gerne gerichtlich geltend gemacht. Hier entstehen aufgrund der hohen Streitwerte erhebliche Mehrkosten. Die Streitigkeiten im Wettbewerbsrecht sind zudem immer am Landgericht auszutragen. Aufgrund des dort geltenden Anwaltszwanges dürfen Sie die Sache auch nicht allein bewältigen. Mithin geht es dann ohne Anwalt nicht. Gemäß § 78 Absatz 1 ZPO müssen sich die Parteien vor dem Landgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Treten Sie trotzdem ohne Anwalt auf, werden Sie behandelt, als wären Sie nicht erschienen, d. h. es ergeht unter Umständen ein Versäumnisurteil.

Mögliche Abmahngründe 

  • unwirksame AGB (z.B Garantien, versicherter Versand, Unklarheiten)
  • alte oder fehlende Widerrufsbelehrung (inkl. fehlendes Muster-Widerrufsformular)
  • Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung
  • kein Link auf die OS-Plattform (EU-Schlichtungs-Plattform zur Beilegung von Online-Streitigkeiten)
  • unvollständiges Impressum
  • Verstoß gegen das Verpackungsgesetz
  • Verstoß gegen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)
  • Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
  • Rechteverletzung an der Marke „Flytouch“
  • DSGVO-Verstoß (Datenschutz) etc.

Erste Schritte bei S. Abmahnung

  • Überblick behalten & Fristen notieren.
  • Nichts aus der Abmahnung unterschreiben.
  • Kostenlose Erstberatung mit Anwalt nutzen.

Finanzielles Risiko – Unterlassungserklärung

Rechtsanwalt S. fordert innerhalb kürzester Zeit eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Hier ist Vorsicht geboten, denn eine solche Unterlassungserklärung – auch in modifizierter Form – führt zu einem lebenslang gültigen Vertrag mit dem Mitbewerber, der Sie abmahnt. Dazu steht ein solcher Vertrag immer unter der Bedingung einer Geldstrafe (= Vertragsstrafe). Sollte es zu einem Folgeverstoß (auch kerngleich) kommen, wird die mit der Unterlassungserklärung versprochene Geldstrafe ausgelöst. Vertragsstrafen belaufen sich pro Neuverstoß auf 3.000 bis 15.000 EURO. Eine attraktive Einnahme für den Mitbewerber.

Richtig reagieren: Jede Vertragsstrafe vermeiden

Wenn der Anspruch begründet sein sollte, überstürzen Sie bitte nichts und bewahren Sie Ruhe. Vor allem raten wir dringend davon ab, eine Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung durch einen Anwalt zu unterzeichnen. 

Wenn in der Zukunft gegen die versprochene Unterlassung verstoßen wird, weil man die wettbewerbswidrigen Zustände nicht vollständig abgestellt hat, ist für jeden Folgeverstoß eine saftige Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro zu zahlen. Aus diesem Grund müssen erst alle Verstöße beseitigt werden, bevor man überhaupt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung versendet. Da die Unterlassung auch kerngleiche Verstöße betrifft, müssen Sie zudem alle benutzten Verkaufsseiten prüfen: 

  1. Erst alle Verstöße beseitigen.
  2. Dann Unterlassungserklärung modifizieren und versenden.
  3. Abschließend Zahlungsansprüche regulieren (Abwehr oder Einigung).

Baumeister Rosing schützt Ihr Unternehmen

Besprechen Sie in Ihren Fall mit einem erfahrenen Anwalt für S.-Abmahnungen. Baumeister Rosing bearbeitet unzählige Abmahnungen im Wettbewerbsrecht. Daher weiß unser Team für Wettbewerbsrecht, was zu tun ist. Verschenken Sie also Zeit, rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung an. 

Wir helfen bundesweit! 


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