Abmahnung: Studiocanal GmbH/Waldorf Frommer

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Filesharing: Kinofilm auf Internettauschbörse zum Herunterladen angeboten

Wieder liegt unserer Kanzlei eine Filesharing-Abmahnung der Rechtsanwälte von Waldorf Frommer vor, welche hier die Interessen des Filmunternehmens Studiocanal GmbH als Rechteinhaberin des Kinofilms „Die Tribute von Panem - Catching Fire" vertreten. Eben dieser Film soll laut Abmahnung auf der Internettauschbörse von unserem Mandanten zum Herunterladen angeboten worden sein. Waldorf Frommer verweisen in der Abmahnung auf die §§ 16, 19a UrhG, nach welchen die Vervielfältigung und die öffentliche Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werkes illegal ist.

In der Abmahnung fordern Waldorf Frommer im Namen der Studiocanal GmbH die Zahlung von 815€ (Schadensersatz und Aufwendungsersatz) und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?

Wir empfehlen zunächst, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben. Eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kommt einer Anerkennung der Ansprüche der Abmahner gleich. Daher ist es vielmehr sinnvoll, die gesamte Abmahnung von einem fachkundigen Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann ggf. auch eine modifizierte Erklärung verfassen, die den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.

Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen: Die Rechtsanwälte am Kreuztor

Urheberrecht: Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid und Drouven vertreten seit Jahren tausendfach Mandanten, die urheberrechtliche Abmahnungen erhalten haben. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer Erfahrung mit solchen Abmahnungen und unserer fachlichen Kompetenz auf dem Gebiet des Urheberrechts.

Wir bieten unseren Mandanten:

kostenlose Ersteinschätzung des Falles

Überprüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung. Falls es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt,  bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, um ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung zu vermeiden.

Das kostenlose Erstgespräch ist für Sie selbstverständlich nicht verbindlich. Sie fällen erst danach die Entscheidung, ob Sie unsere Kanzlei beauftragen wollen.


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