Abmahnung | Tele München Fernseh GmbH | Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Urheberrecht

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I. Zu den in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnungen

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, in welchen diese angibt, im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH abzumahnen. Mit der jeweiligen Abmahnung wird dem Angeschriebenen vorgeworfen, das Urheberrecht verletzt zu haben. Folgendes Werk wurde nach den uns vorliegenden Abmahnungen in mehreren Fällen abgemahnt: „Gods of Egypt“ (Film).

II. Umfang des Unterlassungsanspruchs im Urheberrecht nach dem BGH (kerngleiche Rechtsverletzung) und OLG Köln

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2013 ein Urteil zum Umfang eines Unterlassungsanspruchs im Urheberrecht gefällt. Dies war das Restwertbörse-II-Urteil, das ausführlicher in einem anderen unserer Blog-Artikel besprochen wurde, siehe hier. Der Bundesgerichtshof war dort der Meinung, dass der Unterlassungsanspruch auch kerngleiche Verletzungshandlungen erfasst und daher weiter reichen würde, als es zuvor das Oberlandesgericht Hamburg meinte. Nicht nur im Hinblick auf die 5 auf die Restwertbörse hochgeladenen Bilder bestehe nach dem BGH ein Unterlassungsanspruch, sondern auch im Hinblick auf die übrigen 29 Bilder des Rechtsinhabers, die bislang noch nicht unerlaubt verwendet wurden. Das Landgericht hatte in diesem Fall sogar eine Wiederholungsgefahr und einen Unterlassungsanspruch ganz abgelehnt. Der Fall betraf aber eigentlich den Umfang des eingeklagten Unterlassungsanspruchs, nicht konkret die Auslegung einer Unterlassungserklärung.

III. Strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt?

Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie möglicherweise sehr viele Jahre binden und für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie auch Kostenfolgen nach sich ziehen. Beachten Sie hier, dass es weniger belastende Verteidigungsstrategien gibt als eine modifizierte Unterlassungserklärung. Hierzu finden Sie mehr unter www.aid24.de/abmahnung

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