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Abmahnung Urheberrecht Studio-Pesket wg. Nutzung von „Vero Moda“-Produktfotos

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Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg im Sonnenschein von Osten aus fotografiert.

Uns liegt erneut eine Abmahnung des Studio-Pesket (Inhaber: Hilmi Pesket) aus Geislingen vor, mit welcher Schadensersatzansprüche wegen der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Produktfotos geltend gemacht werden. Die Abgemahnte soll fremde Fotos von Produkten der Marke „Vero Moda“ auf der Verkaufsplattform Kleinanzeigen.de benutzt haben.

Haben Sie ebenfalls unangenehme Post bekommen? Was dies für Sie bedeutet und wie nun zu handeln ist, erläutern wir Ihnen im Folgenden:

Das Wichtigste zusammengefasst

Laut Abmahnung habe sich Herr Hilmi Pesket vom Studio-Pesket auf Mode- und Produktfotografie spezialisiert. Pesket fertige auch für die Marke „Vero Moda“ Produktfotos an. Als Urheber der Fotografien habe allein Hilmi Pesket zu entscheiden, in welcher Form und in welchem Umfang seine Fotos verwertet werden. Der Vorwurf: Durch die Verwendung der „Vero Moda“-Produktfotos auf Plattformen wie Kleinanzeigen.de ohne entsprechende Lizenzvereinbarung seien das urheberrechtliche Verwertungsrecht gem. § 19a UrhG rechtswidrig verletzt worden.

Aus der Urheberrechtsverletzung resultiere ein Anspruch auf Schadensersatz. Diesen macht Herr Pesket unter knapper Fristsetzung in Form von einem von ihm berechneten Lizenzschaden geltend, welcher nicht selten im deutlich dreistelligen Bereich pro Foto angesetzt wird.

Schließlich behält sich Herr Pesket die Einleitung von „weiteren juristischen Schritten“ bei fruchtlosen Fristablauf vor, ebenso wie er sich - fettgedruckt hervorgehoben dargestellt - das Recht vorbehält, eine Strafanzeige gemäß § 106 UrhG bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen.

Sind die Forderungen des Studio-Pesket berechtigt?

Urheberrechtliche Abmahnungen müssen immer individuell geprüft werden, um feststellen zu können, ob die geltend gemachten Ansprüche wirklich bestehen. Denkbar ist z. B., dass der Abmahnende die Rechtslage in der Abmahnung einseitig zu seinen Gunsten darstellt. So soll der Abgemahnte eingeschüchtert werden, um die Forderung im besten Fall ohne juristische Prüfung überstürzt zu begleichen. Auch kann der Abmahner in der Abmahnung Fehler begehen, die der Gesetzgeber mit einer Pflicht zur Erstattung der Anwaltskosten des Abgemahnten bestraft. Der Abgemahnte kann also u. U. den Spieß umdrehen!

Bei zahlreichen Prüfungen von Abmahnungen des Studio-Pesket mussten wir in der Vergangenheit feststellen, dass eine Urheberrechtsverletzung zwar gegeben war, die geforderten Lizenzschäden aber überhöht angesetzt waren. Die Zahlungsforderungen vom Studio-Pesket sind daher insbesondere ihrer Höhe nach oft angreifbar. Wir prüfen das gerne für Sie!

So reagieren Sie auf eine Abmahnung vom Studio Pesket:

Wenn Sie eine Abmahnung des Studios Pesket erhalten haben, heißt es zunächst: Ruhe bewahren! Nehmen Sie nicht voreilig Kontakt mit dem Studio Pesket auf und zahlen Sie unter keinen Umständen den von ihm geforderten Betrag, ohne die Abmahnung vorab fachlich geprüft zu haben. Achtung: Kommen Sie insbesondere nicht den Aufforderungen von Herrn Pesket nach, ihn telefonisch zu kontaktieren: Diverse Mandantinnen haben uns mitgeteilt, dass Herr Pesket am Telefon aggressiv, drohend und drängend versucht, Schuldanerkenntnisse zu entlocken und seine Forderungen durchzusetzen. Dem ist nicht Jede/r gewachsen.

Es ist daher in jedem Fall ratsam, die Korrespondenz mit Herrn Pesket in die Hände eines im Urheberrecht erfahrenen Fachanwalts zu legen, welcher Ihre Rechte vorab umfassend prüft, um die angeblichen Ansprüche des Studio-Pesket bestmöglich abzuwenden und die Angelegenheit zu ihrer Entlastung und Sorglosigkeit vollständig abzuwickeln.

Wir helfen bei Angelegenheiten gegen Hilmi Pesket!

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Lars Rieck aus der Kanzlei Rieck & Partner aus Hamburg ist seit über 20 Jahren im Urheberrecht tätig. Er vertritt bundesweit Mandanten erfolgreich gegen das Studio-Pesket und andere Abmahner. Gerne unterstützt er auch Sie. Senden Sie uns hierzu die vollständige Abmahnung gerne per E-Mail an info@rieck-partner.de oder direkt über anwalt.de zu – wir melden uns zeitnah und klären Sie gerne umfassend über die weiteren Schritte und Kosten auf!

Jetzt gleich anrufen oder mailen!

Foto(s): Axel Fröbel


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