Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V. - wegen Lebensmittelkennzeichnung und irreführenden Werbeaussagen

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Aktuell liegt uns (wieder einmal) eines Abmahnung des „Verband Sozialer Wettbewerb e.V.“ aus Berlin zur Bearbeitung vor.

In der Abmahnung werden verschiedene gesundheits- krankheitsbezogene Werbeaussagen von „Chia Samen“. So etwa Chia Samen wirken „darmreinigend“ und/oder fördern die „Entschlackung des Körpers“. Weiterhin wird beanstandet, dass in der Bezeichnung des Lebensmittels der lateinische Name Salvia hispanica“ fehle, welcher gemäß dem Durchführungsbeschluss der Kommission vom 22.01.2013 über die Genehmigung einer Erweiterung der Verwendungszwecke von Chiasamen (Salvia Hispanica) als neuartige Lebensmittelzutat laut der Verordnung (EG) Nr. 258/97 Artikel 2 bei der Kennzeichnung mit angegeben werden müsse.

Beide Verstöße stellen nach Auffassung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V einen Wettbewerbsverstoß gemäß § 4 Nr. 11 UWG dar.

Ungeachtet der materiellen Rechtslage stellt sich weiter die Frage, ob der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. überhaupt aktivlegitimiert, also klagebefugt ist. Diesbezüglich kann man zumindest Zweifel haben, gerade vor dem Hintergrund der umfangreichen Abmahntätigkeit.

Gefordert werden eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie Kostenersatz in Höhe von 178,50 €.

Achtung geben sich nicht einfach eine Unterlassungserklärung ab und zahlen den vermeintlich niedrigen Betrag in Höhe von 178,50 €. Die Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang und ein Verstoß gegen die Erklärung kann Schadenersatzansprüche in Höhe von mehreren tausend Euro begründen!

Unsere Empfehlung bei erhalt einer Abmahnung des „Verband Sozialer Wettbewerb e.V.“

  • Keine Panik
  • Nicht unterschreiben
  • keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  • Fristen beachten
  • einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung beauftragen

Gerne helfen wir Ihnen. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Abwehr der Abmahnung, sondern machen Ihren Online Shop für die Zukunft rechtssicher, damit sie in Zukunft keine Abmahnungen mehr erhalten!

Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen!

Soforthilfe unter 0800 -3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net

Achtung: Neben den bisherigen Kennzeichnungspflichten kommen ab dem 13.12.2014 noch neue weitere Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln hinzu! Gerne helfen wir Ihnen bei der richtigen Kennzeichnung.


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