Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

  • 1 Minuten Lesezeit

Erneut wurde uns eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen den unlauteren Wettbewerb e.V. (Fürstenfeldbruck) vorgelegt.

Gegenstand der Abmahnung des Verbraucherschutzvereins ist die Behauptung, der betroffene Unternehmer verstoße gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs gem. § 3 UWG.

In den letzten Jahren wurden wir vielfach mit der Bearbeitung derartiger Abmahnungen beauftragt. Der Verbraucherschutzverein fordert auch hier die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung. Ferner macht der Verbraucherschutzverein einen Kostenerstattungsanspruch geltend. Im vorliegenden Fall fordert der Verbraucherschutzverein für die Abmahnung eine Kostenpauschale in Höhe von 243,95 €.

Empfänger derartiger Abmahnungen des Verbraucherschutzvereins sollten diese zum Anlass nehmen zu prüfen, ob die konkreten Fall verwendeten AGB, die Widerrufsbelehrung und die Pflichtangaben den aktuellen wettbewerbsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Abmahnvereine beschränken sich im Rahmen ihrer Abmahnung häufig auf einzelne, schnell zu auffindbare Verstöße. Häufig sind jedoch weitere Verstöße festzustellen, so dass zu empfehlen ist, den gesamten Onlineauftritt durch eine auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt absichern zu lassen.

Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz – Dr. Wallscheid & Drouven

Wir bieten unseren Mandanten individuelle Schutzpakete. So sichern wir zunächst Ihr Onlineangebot ab und prüfen dann, ob und in welchen Umfang eine Unterlassungserklärung abzugeben ist. Unsere Fachkanzlei ist auf die Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Nur wenn die abgemahnten Verstöße und ggf. weitere Verstöße tatsächlich abgestellt wurden, kann eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Unsere Sozietät vertritt seit Jahren bundesweit Unternehmen, die eine Abmahnung wegen angeblich unlauteren Wettbewerbs erhalten haben. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten zu sämtlichen Fragen des Wettbewerbsrechts und zeigen Ihnen juristisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungswege aus der Abmahnungssituation auf.

Ferner bieten wir betroffenen Unternehmen im konkreten Fall die Möglichkeit, unsere kostenlose Ersteinschätzung zu nutzen. Hierzu können Sie uns die erhaltene Abmahnung eingescannt per E-Mail (info@ra-kreuztor.de) und/oder an unsere Fax-Nr. 0251 20 86 80 50 übersenden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema