Abmahnung vom Deutschen Konsumentenbund e. V. | Fehlende Angaben in Verkaufsangeboten

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Die Abmahner

Die gemeinnützige Interessenvertretung Deutscher Konsumentenbund e. V. mit Sitz in Roßdorf vertritt ihre Mitglieder bei rechtlichen Problemen. Der Verein erstellt beispielsweise Stellungnahmen und Abmahnungen.

Der Vorwurf

Es wurden Produkte ohne einen konkreten Preis angeboten. Zudem wirbt das Unternehmen bei anderen Produkten mit konkreten Preisen, unterlässt jedoch die eindeutige Angabe der Unternehmensidentität. Im Eingangsbereich des Geschäftes ist eine andere Anschrift als im Handelsregistereintrag angegeben. Auch auf der Quittung ist keine konkrete Anschrift des Unternehmens enthalten.

Forderung

Es wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, um dieses Verhalten in Zukunft unter Strafe zu stellen. Das Ziel ist dennoch primär das Einstellen dieser Handlung.

Unsere Einschätzung

Um ein faires Wettbewerbsverhältnis unter allen Konkurrenten zu schaffen, ist die Einhaltung von Gesetzen wichtig, weshalb Abmahnungen grundsätzlich als probates Mitteln angesehen werden, um unlauter handelnde Wettbewerber zu deren Einhaltung zu zwingen. Die eindeutige Darstellung der Unternehmensidentität ist z. B. notwendig für den Kunden, um sich an das Unternehmen zu wenden, wenn sich Fragen oder Anregungen ergeben.

Zudem benötigt der Kunde neben den Produktinformationen einen Gesamtpreis, um sich für oder gegen den Preis zu entscheiden.

Unser Rat

Ein Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche relevante Normen ist nicht zu unterschätzen. Es können Abmahnungen, Vertragsstrafen, Anwaltskosten und im schlimmsten Fall Gerichtskosten entstehen, wenn Sie die Regelungen nicht einhalten. Nicht zuletzt deshalb sollten Sie auch unbedingt die gesetzte Frist einhalten und schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Angelegenheit betrauen.

Wir helfen Ihnen gerne, präventiv Abmahnungen vorzubeugen, d. h. rechtskonforme Angebote zu erstellen samt einwandfreier Rechts- und Informationstexte, zu denen Sie als Gewerbetreibender verpflichtet sind. Haben Sie jedoch bereits gegen das Gesetz verstoßen und wurden abgemahnt, unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung erst nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt. Häufig sind diese zu weit gefasst und bergen das hohe Risiko eines erneuten Verstoßes – mit den Folgen einer hohen Vertragsstrafe.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Die Ersteinschätzung Ihrer enthaltenen Abmahnung ist stets unverbindlich und kostenfrei für Sie!

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

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In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch. Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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