Abmahnung vom IDO Verband wegen Google Shopping und PAngV

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Aktuell berichten wir wieder über Abmahnungen des IDO Verbandes. Wir vertreten sehr viele Mandanten, die in den letzten Jahren entsprechende Abmahnungen erhalten haben. Als Anwälte für Wettbewerbsrecht kennen wir den Gegner und das Vorgehen.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung des IDO erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Übersenden Sie uns hierzu die Abmahnung via E-Mail an die info@wd-recht.de oder rufen Sie uns unter 0251/20868030 für Sie unverbindlich an.

 

Was ist Gegenstand der aktuellen IDO Abmahnung wegen Google Shopping?

Waren in den letzten insbesondere Anbieter der Handmade-Branche von IDO Verband Abmahnungen betroffen, geraten aktuell Händler in den Focus, die Google Shopping für sich als Kanal nutzen.  Kaum überraschend: Auch bei Google Shopping müssen die Grundpreise angegeben werden. Wir raten betroffenen Händlern daher dringend, die Angebote zu überprüfen und auch bei Google Shopping den Grundpreis zu ergänzen. Der Ido-Verband fordert von der Abgemahnten die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Kosten.

 

Wie sollte auf die Abmahnung des IDO reagiert werden? Keine Unterlassungserklärung bei Grundpreisen!

Wir raten grundsätzlich davon ab, eine Unterlassungserklärung abzugeben, wenn nicht zu 100% sichergestellt werden kann, dass der Verstoß nicht mehr vorkommt. Viele Händler, die unbedarft oder teilweise auch nach Beratung durch Händlergemeinschaften oder deren Anwälte eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, wurden später auf horrende Vertragsstrafen in Anspruch genommen

Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ist zwar häufig der vermeintlich kostengünstige und auch für den Vertreter „bequeme“ Weg, kann aber bei Fehlern in Bezug auf Grundpreise nicht empfohlen werden. 

Wir zeigen Ihnen die Konsequenzen und rechtlichen Möglichkeiten und bieten Ihnen nicht nur die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung an.

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

Weitere Infos zu Unterlassungserklärungen und Vertragsstrafen finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/die-strafbewehrte-unterlassungserklaerung-mit-muster/

Wir kennen den Gegner seit Jahren und vertreten unzählige Mandanten:


Dr. Wallscheid & Drouven – Fachanwälte für Gewerblicher Rechtsschutz in Münster

 Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage oder eine einstweilige Verfügung vom Ido-Verband erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung: 

  •     erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  •     durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  •     Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars.

Weitere Infos zum Thema: 

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/klage-des-ido-e-v-wegen-vertragsstrafe-wie-reagiert-man-richtig/


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