Einstweilige Verfügung des Landgerichts Paderborn | IDO Interessenverband

  • 2 Minuten Lesezeit

Einstweilige Verfügung des Landgerichts Paderborn | IDO Interessenverband: Aktuell wurde uns eine vom IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online- Unternehmen e.V. beantragte einstweilige Verfügung  des Landgerichts Paderborn vorgelegt. Wir vertreten derzeit bundesweit eine Vielzahl von Mandanten, die Abmahnungen des IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online- Unternehmen e.V. erhalten haben. Im vorliegenden Fall ist der Mandant leider zu spät zu uns gekommen und hatte es versäumt, eine von uns modifizierte Unterlassungserklärung fristgerecht abzugeben. Wie so häufig, wurde die Abmahnung nicht ernst genommen, die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht beachtet und der Onlineshop nicht abgesichert. Der IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online- Unternehmen e.V.  beantragte nach Fristablauf daher durch die Rechtsanwälte Vorberg & Partner eine einstweilige Verfügung gegen den Onlinehändler. Mit dieser einstweiligen Verfügung kam der Mandant dann zu uns. Gegenstand der einstweiligen Verfügung waren die zuvor abgemahnten Verstöße im Rahmen der verwendeten AGB und der Widerrufsbelehrung des Onlinehändlers. Das Landgericht  Paderborn legte einen Streitwert von 10.000 € fest.

Reaktion bei Erhalt einer einstweiligen Verfügung:

Wie Sie bei einer Abmahnung des IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online- Unternehmen e.V. reagieren sollten, finden Sie hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrecht-ido-interessenverband-ev_080354.html

Wenn Sie eine einstweilige Verfügung des IDO Interessenverband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online- Unternehmen e.V. oder eines anderen Wettbewerbers erhalten haben, sollten Sie zunächst einen erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Das Wettbewerbsrecht gehört zum gewerblichen Rechtsschutz) beauftragen und eine Prüfung der einstweiligen Verfügung veranlassen. Im einstweiligen Verfügungsverfahren gibt es einige Besonderheiten, welche zu beachten sind. Wichtig ist, dass nicht einfach abgewartet werden darf. Hier besteht die Gefahr, dass weitere Kosten entstehen, wenn der Antragssteller nach dem einstweiligen Verfügungsverfahren noch ein sogenanntes Hauptsacheverfahren führt. Dies kann z.B. durch fristgerechte Abgabe einer Abschlusserklärung verhindert. Eine Abschlusserklärung sollte hingegen nur abgegeben werden, wenn die einstweilige Verfügung nicht zu beanstanden ist.

Bei einstweiliger Verfügung: Fachanwalt beauftragen!

Unsere Sozietät ist auf die Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen und die Absicherung von Onlineangeboten spezialisiert. Dr. Wallscheid ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist im Wettbewerbsrecht.

Wenn Sie ebenfalls eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten haben, eine vorbeugende Absicherung Ihres Verkaufsauftritts benötigen oder allgemeine Fragen zum Wettbewerbsrecht haben, rufen Sie uns gerne unverbindlich unter der auf dieser Seite im Autorenprofil angegebenen Telefonnummer an oder senden Sie uns eine E-Mail an die darin genannte E-Mail-Adresse. Gerne können Sie auch unsere kostenlose Ersteinschätzung durch Übersendung der Abmahnung und/oder einstweiligen Verfügung nutzen.

Wir beraten und vertreten deutschlandweit und verfügen über die erforderlichen speziellen, vertieften Kenntnisse – wie auch die entsprechende Fachanwaltschaft verdeutlicht.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema