Abmahnung vom VDAK wegen fehlerhafter Garantiewerbung erhalten?

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Aktuell liegt uns eine Abmahnung vom Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. (VDAK) zur Überprüfung vor. Vorgeworfen wird dem abgemahnten eBay Händler, dass fehlerhafter Angaben bei der Werbung mit Garantien gemacht werden. Soll sollen die Angaben zu den Garantiebedingungen fehlen.

Der VDAK verlangt die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer Abmahnkostenpauschale in Höhe von 142,80 EUR. Der Abmahnung ist bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Viele Abgemahnte neigen dazu, einfach die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Abmahnpauschale zu zahlen, da die Einschaltung eines eigenen, nur weitere Kosten verursachen würde.

Bitte beachten Sie, dass Abmahnungen behaupteten Wettbewerbsverstößen keine Bagatelle sind. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung gilt grds. ein Leben lang! Bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung drohen zudem hohe Vertragsstrafen.

Hinsichtlich des VDAK ist zudem nach unserer Auffassung unklar, ob dieser überhaupt berechtigt ist Abmahnungen auszusprechen. Nach eigenen Angaben wurde der „Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.“ 1994 gegründet und hat sich als „mitgliedsstärkster Verband seiner Art“ der Förderung gewerblicher Interessen seiner über 2.000 Mitglieder verschrieben. Dies ist zweifelhaft.

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