Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. wegen UWG-Verstoß erhalten?

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Aktuell erreichte uns wieder eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. wendet sich in der aktuellen Abmahnung gegen eine Testsieger-Werbung, welche als wettbewerbswidrig beanstandet wird. Es werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Kosten verlangt.

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. behauptet im vorliegenden Fall, dass die Ausnutzung von Testergebnissen in der gewählten Form unlauter im Sinne der §§ 5a Abs. 2, 3 Abs. 2 UWG sei. Hintergrund ist insbesondere, dass keine Fundstelle angegeben wurde.

Vorsicht bei Werbung mit Testergebnissen!

Die Werbung mit Testergebnissen ist immer wieder Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen. Auch Onlinehändler können Testergebnisse nicht einfach übernehmen. Neben der deutlich sichtbaren Angabe der Fundstelle müssen weitere Voraussetzungen eingehalten werden, um eine Abmahnung eines Wettbewerbers auszuschließen. Wir beraten Sie zu der richtigen Werbung mit einem Testergebnis.

Bei Abmahnung: Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert. Wir kennen die Abmahnung und den Gegner bereits und haben die entsprechende Erfahrung um Umgang mit dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. Wir haben zudem bereits mehrfach über die Abmahnung berichtet:

Weitere Abmahnung: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.

Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden. Keinesfalls sollten Sie die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben!
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • Vor Abgabe der Unterlassungserklärung ist sicherzustellen, dass die Anforderungen auch erfüllt werden können. Werbungen, fehlende Pflichtangaben, AGB und Impressum sollten individuell Ihrem Onlineshop angepasst werden.
  • Wichtig: Vermeiden Sie Verstöße gegen die Unterlassungserklärung! So stellt sich das Vorhandensein eines rechtsverletzenden (aber bereits gelöschten) Angebotes im „Google-Cache“ als Verstoß gegen die Unterlassungserklärung dar.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Fachanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. Ihr Ansprechpartner im Bereich des Wettbewerbsrechts.


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