Abmahnung von Amazon-Händlern durch Apple

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1. Was ist passiert?

Nach Presseberichten verklagt das Unternehmen Apple die Firma Mobile Star LLC vor dem United States District Court Northern California wegen des Vertriebs von gefälschten Apple-Netzteilen und Apple-Ladekabeln. Diese Produkte könnten Brände auslösen und stellten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.

2. Abmahnung in Deutschland

Die Firma Apple hat auch in Deutschland Rechtsverstöße abgemahnt und verfolgt etwa Markenrechtsverstöße durch die Kanzlei Bird & Bird LLP.

3. Was wird gefordert?

Soweit Sie Apple-Plagiate verkauft haben, wird von Ihnen neben der sofortigen tatsächlichen Unterlassung des Vertriebs entsprechender Produkte die Abgabe einer mit einer Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Ferner wird Auskunft und Rechnungslegung gefordert, u.a. über Lieferanten, Vorbesitzer, Menge an bestellter Ware usw. sowie Vernichtung der noch vorhandenen markenverletzenden Produkte.

Der Abmahnung ist in der Regel eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der eine Vertragsstrafe gefordert wird, die im Falle einer Wiederholung mehrere tausend Euro betragen kann. Das Problem: Sie ahnen nicht, welche Punkte Ihnen als Wiederholung zugerechnet werden. So können Sie u.U. auch für das Verhalten Dritter haften.

Auch die Rechtsanwaltsgebühren können bei Markenrechtsverstößen leicht über 1.000 EUR betragen.

4. Unsere Empfehlung

Wenn Sie eine Abmahnung der Firma Apple erhalten haben, vielleicht sogar eine einstweilige Verfügung oder sogar eine sog. Hauptsacheklage sollten Sie uns sofort kontaktieren. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (hierzu gehört auch das Markenrecht). Wir kennen uns mit markenrechtlichen Abmahnungen seit Jahren aus.

Nehmen Sie eine kostenlose Prüfung Ihrer Unterlagen und Ersteinschätzung in Anspruch. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit und auch international tätig. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren – auch gegen namhafte und international tätige Unternehmen – geführt. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben!

Wir raten Ihnen, folgende Regeln zu befolgen:

a. Beachten Sie die Ihnen gesetzte Frist! Ignorieren Sie die Abmahnung nicht.
b. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf. Dies übernehmen wir für Sie!
c. Geben Sie zunächst keine Erklärung ab, erteilen Sie keine Auskunft und leisten Sie keine Zahlungen bis wir Sie beraten konnten!
d. Vernichten Sie einstweilen keine Ware und rufen Sie diese auch noch nicht zurück.

5. Warum wir?

Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer Abmahnung oder auch mit der Prüfung Ihres Onlineauftritts. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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