Abmahnung von Blom Deutschland GmbH durch Meissner & Meissner Rechtsanwälte wegen Luftbildaufnahmen

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Erneut berichten wir über Abmahnungen der Blom Deutschland GmbH durch die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner. Gegenstand einer aktuellen Abmahnung ist eine Verletzung der Urheber- bzw. Nutzungsrechte der Blom Deutschland GmbH wegen der ungenehmigten öffentlichen Zugänglichmachung von Luftbildaufnahmen auf einer Internetseite.

1. Was ist passiert?

Ein Unternehmer hat eine Aufforderung zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens erhalten. Anlass ist die Verwendung von Luftbildaufnahmen auf seiner Webseite, welche er ohne Lizenz kopiert und auf seiner Seite online gestellt hatte.

2. Was wird gefordert?

Für die Blom Deutschland GmbH wird neben der Unterlassung auch Schadensersatz, Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten sowie Ersatz von „Dokumentationskosten“ (95,00 EUR) gefordert. Der Abmahnung ist keine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) der Anwaltskanzlei Meissner & Meissner werden bei der Beanstandung von Urheberrechtsverletzungen vorliegend auf Grundlage eines Gegenstandswerts in Höhe von 10.000,00 EUR berechnet. Die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr betragen dann 745,40 EUR ohne MwSt.

Die o.g. Dokumentationskosten sollen dadurch entstanden sein, dass die Blom Deutschland GmbH eine Firma GEKA GmbH beauftragen musste, die recherchierten Verstöße zu dokumentieren, die Beweismittel zu sichern und die Rechercheergebnisse in gerichtsverwertbarer Weise zusammenzustellen und an die Blom Deutschland GmbH zu übermitteln.

3. Was wir Ihnen empfehlen

Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten oder befinden Sie sich bereits im gerichtlichen Verfahren? Rufen Sie uns an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit für Sie da. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche urheberrechtliche Verfahren geführt. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben! Darüber hinaus raten wir, nichts zu übereilen und bis zu einer kompetenten Beratung diese Regeln zu befolgen:

a. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf.
b. Geben Sie keine Erklärung ab, erteilen Sie keine Auskunft und leisten Sie keine Zahlungen.
c. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum wir?

Das Urheberrecht mit gewerblichen Bezügen gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer urheberrechtlichen Abmahnung oder beraten Sie allgemein zu urheberrechtlichen Themen. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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