Abmahnung von der Kanzlei Preu Bohlig und Partner und MO Streetwear GmbH

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Erneut wurden uns Abmahnungen der Kanzlei Preu Bohlig und Partner vorgelegt. Auftraggeber der aktuellen Abmahnung ist die Mo Streetwear GmbH. Die Mo Streetwear GmbH ist Inhaberin der Marke „Mo“, welche für Bekleidung Schutz genießt. Derzeit führen wir in dieser Angelegenheit mehrere Gerichtsverfahren.

Die Marke „MO“ ist unter der Registernummer DE 39939194 seit dem 24.08.1999 beim DPMA eingetragen. Inhaberin ist die MO Streetwear GmbH. Die Marke „MO“ hat folgendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis:

Leder und Lederimitationen und Waren daraus (soweit in Klasse 18 enthalten), Taschen aus Stoff, Leder und lederähnlichen Materialien, Portemonaies, Reisetaschen, Aktentaschen, Brieftaschen; Bekleidungsstücke, insbesondere Damen- und Herren-Oberbekleidung, Blusen, Kostüme, Kleider, Röcke, Jacken, Hosen, Hemden, Pullover, Krawatten, Mäntel, Schals, Handschuhe, Strümpfe, Unterwäsche, T-Shirts, Polo-Shirts, Sportbekleidung, Badebekleidung, Lederbekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe, Stiefel, Gürtel.“

Des Weiteren hat unsere Recherche ergeben, dass weltweit über 800 Marke mit dem Wortbestandteil Mo allein im Bereich der Klasse 25 (u. a. Bekleidung) existieren.

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000 € verlangt. Ferner wird umfangreich Auskunft verlangt.

Wir haben über diese Abmahnungen wir bereits mehrfach berichtet:

Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung von Preu Bohlig & Partner

Wir kennen die Gegner seit Jahren und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren

Unsere Leistung für Sie

Fachanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist erfahrener Markenanwalt, Spezialist im Markenrecht und bietet betroffenen Unternehmern eine bundesweite Vertretung im Bereich des Markenrechts. Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Preu Bohlig & Partner erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Kontaktformular unter:

www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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