Abmahnung von DIND Deutsches Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde eine Abmahnung der DIND Deutsches Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung GmbH über die Kanzlei Hogan Lovells zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.


Zu der mir vorliegenden Abmahnung:


In der mir vorliegenden Abmahnung geht es um den Vorwurf von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb („UWG“). Konkret geht es um die Bewerbung von Qualitätssiegeln und Testsiegeln. Gerügt wird insoweit, dass im Zusammenhang mit der Werbung für verschiedene Qualitätssiegel bzw. Testsiegel angegeben wird, diese seien durch einen unabhängigen Verein ausgezeichnet worden, obwohl diese Auszeichnungen auf der Internetseite des benannten Vereins nicht nachvollziehbar sind.


Zu den Forderungen in der Abmahnung:


In der Abmahnung wird ausgeführt:


"Unserer Mandanten stehen aufgrund Ihrer unzulässigen geschäftlichen Handlungen gegen Sie insbesondere Ansprüche auf Unterlassung nach § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3 Abs. 1 UWG sowie auf Schadenersatz aus § 9 Abs. 1 UWG zu."


Im Weiteren wird das abgemahnte Unternehmen aufgefordert, 


  • eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und 
  • Anwaltskosten zu erstatten.


Meine Einschätzung:


Qualitätssiegel und Testsiegel sind ein beliebtes Marketing-Instrument. Daher ist die Werbung mit Siegeln und Testergebnissen immer wieder Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen.


Eine Abmahnung wegen des Vorwurfs der wettbewerbswidrigen Irreführung sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.


Die mir vorliegende Abmahnung wirft nach meiner Auffassung unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Dies gilt sowohl für die Berechtigung der erhobenen Vorwürfe als auch für die Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche.


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne Beratung voreilig eine vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne Beratung auch keine Zahlungen.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.


Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der DIND Deutsches Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung GmbH über die Kanzlei Hogan Lovells erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema