Abmahnung von Jean Paul Lissock durch Anwaltskanzlei Schenk / Sabine Schenk

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1. Eine Abmahnung von Jean Paul Lissock?

Die Anwaltskanzlei Schenk mahnt für Herrn Jean Paul Lissock, Löwengasse 9, 61348 Bad Homburg, die angebliche Verletzung seiner Wort-/Bildmarke „You & Me“ (Registernummer: 302015061067) durch Vertrieb von Gartenmöbeln unter der Bezeichnung „You and Me“ ab. Konkret beanstandet wird die unberechtigte Nutzung der deutschen Wort-/Bildmarke „You & Me“ (Reg-Nr. 302015061067).

2. Was wird von Ihnen gefordert?

Die Kanzlei Sabine Schenk verlangt zuvorderst die sofortige Unterlassung und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, welche in dem uns vorliegenden Fall eine für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung fällige Vertragsstrafe von 5.100,00 EUR beinhalten soll.

Weiterhin wird vom Abgemahnten gefordert, anzuerkennen, dass er dem Gläubiger allen Schaden zu ersetzen hat, der diesem aus den abmahnungsgegenständlichen Handlungen entstanden ist oder zukünftig noch entstehen wird.

Die Kanzlei Schenk fordert auch Erstattung von Abmahngebühren zu einem Streitwert von 50.000 EUR. Wir können Ihnen u. U. eine deutlich günstigere Bearbeitung der Abmahnung anbieten.

3. Wichtig: Reagieren Sie mit Übersicht

Wenn Sie unseren Rechtstipp lesen, haben Sie höchstwahrscheinlich ebenfalls eine Abmahnung von Herrn Jean Paul Lissock erhalten. Auch wenn es verlockend erscheint, die von der Kanzlei Schenk bereits vorbereitete Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben, „um die Angelegenheit schnell vom Tisch zu bekommen“, sollten Sie – allein im Hinblick auf die über 30 Jahre lang ggf. mehrfach drohende Vertragsstrafe von über 5.000 EUR – äußerste Vorsicht walten lassen. In keinem Fall sollten Sie hier am falschen Ende sparen. 

Wissen Sie z. B. dass, wenn Sie auf einer Internethandelsplattform wie Amazon oder eBay handeln, Sie für ein Verhalten des Plattformbetreibers auf Zahlung einer Vertragsstrafe haften können, selbst, wenn Sie das Verhalten des Betreibers vorher überhaupt nicht beauftragt haben?Wahren Sie Ihre Rechte und rufen Sie uns an, noch bevor Sie durch falsche Selbsthilfe Ihr Abmahnungsverfahren derart verschlechtert haben, dass man für Sie nichts mehr tun kann und Sie über 30 Jahre an einer unkündbaren Unterlassungserklärung leiden.

4. Was wir Ihnen empfehlen:

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit Herrn Lissock oder Rechtsanwältin Schenk auf!
  • Unterschreiben Sie keine Erklärung!
  • Geben Sie keine Auskunft!
  • Zahlen Sie keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!
  • Rufen Sie uns an!

5. Warum wir?

Ein Fachanwalt ist nicht teurer als der Allgemeinanwalt „um die Ecke“. Er hat in der Regel allerdings aufgrund seiner Spezialisierung eine deutlich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsstreitigkeiten aus seinem Bereich. Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz hat z. B. eine ganz erhebliche Erfahrung im Markenrecht. Und dies ist entscheidend für die Lissock-Abmahnungen. In unserer Kanzlei werden Fälle zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz / IT-Recht bearbeitet. Wir konzentrieren uns für Sie auf einen ganz speziellen Rechtsbereich und bilden uns in diesem jedes Jahr fort. 

Übrigens: Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Absicherung Ihres Verkaufsauftritts, egal ob im eigenen Onlineshop oder auf Internethandelsplattformen wie eBay oder Amazon. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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