Abmahnung von KLAKA Rechtsanwälte & BMW AG – kostenlose Ersteinschätzung

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Wenn Sie eine Abmahnung von KLAKA Rechtsanwälte und der BMW AG erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Hierzu können Sie uns die Abmahnung via E-Mail oder Fax übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. Wir kennen die Abmahnung von Klaka & BMW seit Jahren und vertreten eine Vielzahl von Mandanten in diesen Fällen.

Was ist Gegenstand der aktuellen Abmahnung von Klaka und BMW

Gegenstand der aktuellen Abmahnung von Klaka und BMW ist eine angebliche Verletzung der Marke „M“ der BMW AG. Diese Abmahnungen kennen wir bereits aus der Vergangenheit und haben vielfach darüber berichtet:

Was wird von Klaka und der BMW AG gefordert?

Es wird die übliche Unterlassungserklärung sowie Auskunft und Schadenersatz gefordert. Keinesfalls sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben werden. So muss eine Unterlassungserklärung, welche eine Vertragsstrafe von 20.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorsieht, nicht akzeptiert werden. Auch der geltend gemachte Gegenstandswert der Abmahnung sollte überprüft werden.

Wie sollte man auf die Abmahnung von Klaka und der BMW AG reagieren?

Keine Reaktion zu zeigen, ist fast immer falsch und führt in der Regel zu weiteren Kostenrisiken. Die Abmahnung sollte in einem ersten Schritt von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht geprüft werden. Liegt eine Markenrechtsverletzung vor, kann die Abgabe einer individuell angepassten Unterlassungserklärung sinnvoll sein, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern.

Unser Tipp: Fand die Markenrechtsverletzung im Internet statt, ist es wichtig, dass Beseitigungsansprüche aus dem Unterlassungsversprechen ausgenommen werden. Andernfalls kann ein Google-Cache bereits eine horrende Vertragsstrafe auslösen. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Überdies sollten Sie folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Als Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht kennen wir die Besonderheiten einer markenrechtlichen Abmahnung. Dr. Oliver Wallscheid ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. 

Nutzen Sie unsere Erfahrung mit diesen Fällen und nehmen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch. Wir klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf und vermeiden weitere Risiken.


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