Abmahnung der BMW AG durch Klaka Rechtsanwälte

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Heute wurde uns eine Abmahnung der BMW AG, ausgesprochen durch die Klaka Rechtsanwälte, vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist die Verletzung der Marke „BMW-Logo“ der BMW AG.

Die Klaka Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass die Einfuhr gefälschter BMW-Logos, ohne Genehmigung der BMW AG, die Rechte der BMWG AG u.a. aus den §§ 14, 15 MarkenG verletze. Die Klaka Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Des Weiteren wird seitens der Klaka Rechtsanwälte Auskunft hinsichtlich der Namen und Anschriften der Hersteller und etwaiger gewerblicher Abnehmer verlangt. Des Weiteren wird im Rahmen der Abmahnung wegen Markenverletzung gefordert, dass über den Gesamtumsatz mit der markenverletzenden Ware Auskunft erteilt wird.

Reaktion bei Abmahnung der Rechtsanwälte Klaka / BMW AG

Die Rechtsanwälte Klaka sind nach eigenen Angaben für die Bayrischen Motoren Werke AG ständig in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. In der aktuellen Abmahnung ist der sachbearbeitende Rechtsanwalt der Klaka Rechtsanwälte dementsprechend auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Betroffenen Unternehmen ist daher zu empfehlen, ebenfalls einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Prüfung der Abmahnung zu beauftragen. Um ein Gerichtsverfahren und insbesondere eine einstweilige Verfügung zu verhindern, sollten die gesetzten Fristen unbedingt beachtet werden.

In Bezug auf die Risiken ist ferner darauf hinzuweisen, dass für den Fall, dass tatsächlich die Marken der BMW AG verletzt wurden, neben den Kosten der Abmahnung weitere Zahlungen drohen.

Markeninhaber legen in der Regel erheblichen Wert auf eine vollständige Auskunft. Dies dient der Vorbereitung weiterer Schadenersatzansprüche. Dem Markeninhaber stehen dabei Ansprüche nach § 14 Abs. 6 MarkenG zu. Entscheidend ist hier häufig die Frage des Verschuldens. Häufig übersehen wird die Tatsache, dass Fahrlässigkeit als Verschuldensmaßstab ausreichend ist. Fahrlässigkeit ist dabei nahezu immer gegeben, da eine Marke unmittelbar und für Jedermann aus dem Markenregister ersichtlich ist.

Im Fall einer Markenverletzung stehen dem Markeninhaber zudem 3 Berechnungsmöglichkeiten in Bezug auf etwaigen Schadenersatz zu. Der Markeninhaber kann entweder den ihm entgangenen Gewinn verlangen, auf die Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr bestehen oder den Gewinn des Verletzers heraus verlangen.

Bei Abmahnung: Fachanwalt!

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven sind eine Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht. Wir vertreten seit vielen Jahren bundesweit hunderte Mandanten in Bezug auf markenrechtliche Abmahnungen.

Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und bietet betroffenen Unternehmen eine erste kostenlose Einschätzung der Reaktionsmöglichkeiten in Bezug auf eine markenrechtliche Abmahnung. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, können Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail übersenden.


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