Abmahnung von Louis Vuitton Malletier S.A. durch Preu Bohlig & Partner erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Wir berichten über eine Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner für die Firma Louis Vuitton Malletier S.A. Gegenstand der Abmahnung ist eine Markenrechtsverletzung an der Marke „Louis Vuitton“.

1. Was sollen Sie jetzt tun?

Haben Sie auch eine solche Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns sofort an! Wir helfen bundesweit. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben!

2. Was ist passiert?

Sie haben eine Aufforderung zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens erhalten. Anlass ist der Verkauf oder der Import von Plagiaten von Louis-Vuitton-Produkten. Häufig folgt die Abmahnung auch auf eine Grenzbeschlagnahme des Zolls.

3. Was fordert man von Ihnen?

Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner fordert für die Louis Vuitton Malletier S.A. regelmäßig neben der Unterlassung auch Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung in Bezug auf die Nachahmungen, sowie Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten.

Für das Unterlassungsversprechen ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der z.B. eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 EUR oder über 5.000,00 Euro gefordert wird.

Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) werden in Einzelfällen mit 200,00 EUR, vielfach aber auch auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 50.000,00 EUR berechnet. Die Rechtsanwaltsgebühren bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr betragen dann 1.531,90 EUR zzgl. MwSt.

Soweit die Vernichtung noch beim Hauptzollamt erfolgen soll, ist der Abmahnung eine Zustimmungserklärung für den Abgemahnten beigefügt.

4. Was wir Ihnen empfehlen

a. Nehmen Sie mit der Gegenseite keinen Kontakt auf!
b. Geben Sie keinerlei Erklärung ab und unterschreiben Sie nichts!
c. Geben Sie keine Auskunft!
d. Zahlen Sie keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!
e. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

5. Warum wir?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir sichern auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm

Beiträge zum Thema