Abmahnung von Michael Scherr durch Rechtsanwalt Markus Zöller | Verwendung von fremden Produktfotos

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Die Abmahner

Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Michael Scherr (Fachhandel für Agrar- und Handwerkswaren in Egglkofenstr. 4, 84453 Mühldorf), vertreten durch Rechtsanwalt Markus Zöller aus Münster, bezüglich des Online-Verkaufs von Arbeitsschuhen vor.

Der Vorwurf

Herr Scherr moniert, dass charakteristische Fotos von Dachdeckerstiefeln, die er zum Zwecke des Vertriebs angefertigt habe, unberechtigt in Drittangeboten auf Internetplattformen verwendet worden sein. Als Urheber der Fotos werde er dadurch in seinen ausschließlichen Verwendungsrechten verletzt, weiterhin läge auch ein unlauteres Wettbewerbsverhalten vor, da die Verwendung derselben Fotos in der gleichen Branche beim Publikum zu Verwechslungen der Anbieter führen könne.

Die Forderung

Somit wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Löschung der Bilder aufgefordert. Weiterhin soll ein Schadensersatz von 640,00 € pro Nutzung und Bild gezahlt werden, zur genauen Berechnung des Gesamtschadensersatzes wird weitere Auskunft über die Verwendungen verlangt. Auch Anwaltskosten in Höhe von 1.348,27 € seien zu ersetzen. 

Unsere Einschätzung 

Die Verwendung fremder Produktfotos kann leider sehr teuer werden – dem Ersteller dieser Fotos stehen als Urheber ausschließliche Rechte an den Bildern zu. Er kann grundsätzlich Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verlangen.

Die angemessene Höhe des Schadensersatzanspruchs muss allerdings im Einzelfall nach Art des Bildes sowie Häufigkeit, Dauer und Art der Nutzung berechnet werden. Hier kann unter Umständen ein niedrigerer Wert angesetzt werden. Auch die verlangten Rechtsanwaltskosten sind auffällig hoch. 

Unser Rat

Wenn Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie zwar dringend innerhalb der gesetzten Frist, aber nicht vorschnell reagieren. Konsultieren Sie in jedem Fall vor Zahlung und Abgabe der Unterlassungserklärung einen Rechtsanwalt, der sich in diesem Bereich bestens auskennt. Das Erteilen von Auskünften sollte erst nach einer Beratung erfolgen, diese dienen der handfesten Berechnung eines Schadensersatzanspruchs. Der berechnete Schadensersatz, die Rechtsanwaltskosten sowie der Formulierung der Unterlassungserklärung bedürfen auch einer Angemessenheitskontrolle, um das finanzielle Risiko möglichst gering zu halten. 

Sie haben weitere Fragen? Eine Ersteinschätzung Ihres Falles ist für Sie unverbindlich und kostenlos, wir beraten Sie gerne!

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Soforthilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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