Abmahnung von Samsung Electronics durch Keil & Schaafhausen wegen Handyhüllen erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Wir berichten über Abmahnungen der Samsung Electronics Co. Ltd. durch die Kanzlei Keil & Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte. Gegenstand der Abmahnungen sind Verletzungen der Design- und Markenrechte von Samsung wegen des rechtswidrigen Inverkehrbringens von verwechslungsfähigen Handyhüllen.

1. Was sollen Sie jetzt tun?

Haben Sie auch eine solche Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Rufen Sie uns sofort an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir helfen im ganzen Bundesgebiet. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben!

2. Was ist passiert?

Sie haben eine Aufforderung zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens erhalten. Anlass ist z.B. der Verkauf von Schutzhüllen für Samsung-Smartphones des Typs Samsung S5, S4, S4mini, S3 und S3mini, die einen hohen Verwechslungsgrad mit Originalprodukten (Handyhüllen) der Marke Samsung aufweisen sollen. Auch in Hinblick auf die neueren Modelle Samsung S6 und S7 ist mit Abmahnungen bei Rechtsverstößen zu rechnen. Mitunter wird auch die Verwendung der geschützten Typenkennzeichnung, z.B. „S5", beanstandet.

3. Was fordert man von Ihnen?

Für Samsung wird neben der Unterlassung auch Auskunft, Schadensersatz sowie Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten gefordert. Eine Besonderheit ist die Forderung nach einem Rückruf der widerrechtlich gekennzeichneten Waren und deren Vernichtung.

Für das Unterlassungsversprechen ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der z. B. eine Vertragsstrafe gefordert wird, die mehrere tausend Euro betragen kann.

Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) der Kanzlei Keil & Schaafhausen Patent- und Rechtsanwälte werden bei der Beanstandung von Verletzungen eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters und von Markenrechten u.a. auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 300.000,00 EUR berechnet. Die Rechtsanwaltsgebühren für das erste anwaltliche Anschreiben (Abmahnung) bei einer 1,5-fachen Geschäftsgebühr betragen dann 3.759,50 EUR ohne MwSt.

4. Was wir Ihnen empfehlen!

a. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf!
b. Geben Sie keine Erklärung ab und unterschreiben Sie nichts!
c. Erteilen Sie keine Auskunft!
d. Zahlen Sie keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!
e. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

5. Warum wir?

Das Marken- und Designrecht gehören in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer markenrechtlichen Abmahnung oder einer Marken-/Designanmeldung. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm

Beiträge zum Thema