Abmahnung von Tommy Hilfiger und Heuking Kühn Lüer Wojtek – Markenrechtsverletzung „Hill Ficker“

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Aktuell erreichte uns erneut eine markrechtliche Abmahnung von der Firma Tommy Hilfiger Europe B.V. und den Rechtsanwälten Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Gegenstand der Abmahnung ist der auf ein T-Shirt gedruckte Fun-Spruch „Hill Ficker“. Dieser Spruch nimmt erkennbar Bezug auf den Radsport und das Mountainbiking.

Vorab:

Wenn Sie eine Abmahnung von Tommy Hilfiger Europe BV erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und können Ihnen daher eine optimale Beratung anbieten. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail oder Fax. Wir melden uns umgehend bei Ihnen. So können die häufig knappen Fristen sicher gewahrt werden.

Markenrechtsverletzung durch Nutzung des Fun-Spruches „Hill Ficker“ auf einem T-Shirt?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung von Tommy Hilfiger und Heuking Kühn Lüer Wojtek ist eine angebliche Verletzung der Marken der Tommy Hilfiger Europe B.V. durch Verwendung des Zeichens „Hill Ficker“ auf der Vorderseite eines T-Shirts. Es werden die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 500.000 € gefordert. Des Weiteren wird Auskunft in Bezug auf die bisher getätigten Umsätze verlangt.

Ob im Einzelfall eine Markenrechtsverletzung gegeben ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Wir raten bereits an dieser Stelle dazu, die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Markenrecht überprüfen zu lassen.

Wir haben bereits vielfach über die Verwendung von Fun-Sprüchen auf T-Shirts berichtet und bereits Rechtsprechung für unsere Mandantschaft geschaffen. Fraglich ist häufig, ob eine markenmäßige Benutzung des Zeichens gegeben ist.

Dies ist dann der Fall, wenn der Verkehr in der Verwendung des Zeichens auf der Vorderseite auch einen Herkunftshinweis auf einen Markeninhaber sieht. Bei Fun-Sprüche auf T-Shirts haben verschiedene Gerichte eine markenmäßige Verwendung und damit eine Markenrechtsverletzung in vergleichbaren Fällen bereits abgelehnt. 

So hat z. B. das KG Berlin entschieden, dass der Aufdruck „Tussi ATTACK“ auf einem T-Shirt stellt keine markenmäßige Benutzung der Marke Attack darstellt.

Gleiches gilt für die Verwendung des Zeichens „Thug Life“: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/marke-thug-life-erfolg-fuer-unsere-mandantschaft-bear-wolf-winterstein-rechtsanwaelte-nehmen-klage-in-der-berufungsinstanz-zurueck/.

In Bezug auf die Verwendung des Zeichens „Hill Ficker“ ist jedoch auf eine Besonderheit hinzuweisen: Tommy Hilfiger begründet die Abmahnung auch damit, dass es durch die Verwendung eine Verunglimpfung der bekannten Marke Tommy Hilfiger eintrete. Im konkreten Fall wurde dies auch mit der Verwendung von rot-weißen Farbfeldern begründet.

Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnung von Tommy Hilfiger wegen einer Marke 

Als erfahrene Fachanwälte raten wir betroffenen Unternehmern, die Abmahnung ernst zu nehmen und keinesfalls die Unterlassungserklärung von Heuking Kühn Lüer Wojtek zu unterzeichnen. Ein Markenanwalt kann die Unterlassungserklärung für Sie modifizieren, wenn die Marke „Tommy Hilfiger“ oder eine andere Marke tatsächlich verletzt wurden. Wir raten betroffenen Unternehmen, folgende Verhaltenstipps zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen.
  • Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen.

Dr. Wallscheid & Drouven – Fachkanzlei für Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung wegen der angeblichen Verletzung der Marke „Tommy Hilfiger“ erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit.
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner.
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Wir kennen die Abmahnung von Tommy Hilfiger bereits seit 2014 und haben bereits mehrfach berichtet, z. B. unter: 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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