Abmahnung Waldorf Frommer „Andrea Berg, Abenteuer (Album)“ – Beratung vom Rechtsanwalt notwendig?

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Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, mahnen im Auftrag Ihrer Mandantin der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen illegalen Tauschbörsenangeboten im Internet ab.

Davon sind zumeist aktuelle Filme und Musikalben betroffen. In einer aktuellen Abmahnung der Kanzlei wird das Album „Abenteuer" von Andrea Berg abgemahnt.

Dieses Werk soll laut vorliegendem Abmahnschreiben durch das Herunterladen in dem P2P Netzwerk BitTorrent gleichzeitig anderen Benutzern durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten und durch eine Ermittlungsfirma festgestellt worden sein.

In der Abmahnung werden sodann Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung als auch Schadensersatz verlangt, als Vergleichsangebot wird eine Summe von 956,00 Euro genannt.

Empfehlung bei Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung

1. Unterlassungserklärung

Die im Schreiben enthaltene Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben, oftmals ist die beigefügte Erklärung als Schuldeingeständnis zu werten und aus diesem Grund empfiehlt sich die Abgabe einer allenfalls modifizierten Unterlassungserklärung. Die Erklärung sollte daher zwar rechtsverbindlich sein jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz abgegeben werden.

Die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung räumt dann ebenfalls die Wiederholungsgefahr der abgemahnten Rechtsverletzung aus und vermeidet damit zunächst eine mögliche gerichtliche Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs.

2. Ansprüche auf Schadenersatz, Anwaltskosten und deren Höhe

Die im Schreiben genannten wenigen Details zur angeblichen Urheberrechtsverletzung sind zu prüfen. Insbesondere der Zeitpunkt des Rechtsverstoßes, Datum und Uhrzeit, IP-Adresse, Dateiname und verwendete Tauschsoftware. So macht es bereits ein Unterschied, falls der Anschlussinhaber gar nicht selbst für den Download verantwortlich ist.

Nach § 97 Absatz 2 UrhG ist dann auch nur der Verletzer selbst zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Dagegen kann sich der Anschlussinhaber gegen die Abmahnung erfolgreich zur Wehr setzen, falls er seinen bestehenden Prüf- bzw. Überwachungspflichten aber auch seinen Sicherungspflichten nachgekommen ist.

Da es oftmals unklar ist, welche Haftung gegeben ist und wie der Einzelfall zu entscheiden ist, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/860 64 15

E-Mail Kontakt: anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de


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